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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Strafrecht
Verjährung im Strafrecht - Strafverfolgungsverjährung
Genau wie im deutschen Zivilrecht gibt es auch im Strafrecht die sogenannte Strafverfolgungsverjährung. Ist eine Straftat nach § 78 StGB verjährt, kann diese rechtlich nicht mehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies bedeutet, dass ein Straftäter trotz der Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht mehr verurteilt werden kann und damit straffrei bleibt. Diese Vorschrift soll dem Rechtsfrieden und damit der Rechtssicherheit dienen und einer Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden entgegenwirken.
Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist ist nicht für alle Delikte innerhalb des Strafgesetzbuches identisch. Vielmehr richtet sie sich nach der jeweiligen Straferwartung des Deliktes. So heißt es in § 78 Abs. 3 StGB:
„Soweit die ... weiter lesen
Sozialrecht
Arbeitsunfall durch Verletzen bei Trinkpause am Kopierer
Werden Arbeitnehmer beim Essen und Trinken am Bürokopierer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt? Davon kann man nicht ohne Weiteres ausgehen.
Inwieweit Arbeitnehmer auch beim Stillen ihrer menschlichen Bedürfnisse wie Essen und Trinken am Arbeitsplatz dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, ist immer wieder Gegenstand von spannenden Gerichtsentscheidungen.
Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Mitarbeiter, der sich an den Kopierer begeben hatte. Doch er konnte damit nicht sofort beginnen, weil das im Büro befindliche Kopiergerät noch nicht startklar war. Folglich beschloss er eine kurze Pause einzulegen und vor Ort seinen Durst zu stillen. Er begab sich zum direkt in der Nähe befindlichen Kühlschrank und nahm eine Flasche mit alkoholfreiem Bier ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH: Kontokündigung nur mit plausiblem Grund
Karlsruhe (jur). Sparkassen dürfen ein Girokonto nur ausnahmsweise und mit plausiblem Grund kündigen. Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht darauf hingewiesen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen möglich ist, ist diese Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot nichtig, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 214/14). Damit müssen über 400 Sparkassen in Deutschland nun ihre AGB ändern.
Im konkreten Rechtsstreit hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. die Sparkasse Mittelfranken-Süd verklagt, weil sie bestimmte AGB-Kündigungsklauseln verwendet. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass nach den AGB der Sparkasse eine ordentliche Kündigung der ... weiter lesen