RA Arndt hat uns bei der Errichtung und Gestaltung unseres Berliner Testaments wirklich perfekt beraten und uns sehr kompetent, freundlich und klar alle "Fallstricke" aufgezeigt. Darüber hinaus haben wir von Herrn RA Arndt flankierend zum Testament auch alle notwendigen Vollmachten sowie jeweils eine Patientenverfügung erhalten. Wir sind absolut zufrieden und empfehlen im Erbrecht sehr gerne RA Thomas Arndt aus Rostock weiter!

Thomas Arndt





RA Arndt ist Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und damit ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Erbrechts.
RA Arndt ist bereits seit 2011 bundesweit als Rechtsanwalt mit hunderten laufenden Mandaten jährlich in sämtlichen relevanten Rechtsgebieten außergerichtlich, gerichtlich sowie vertragsgestaltend tätig.
Neben umfangreicher Prozesserfahrung bringt RA Arndt daher auch das „Auge fürs Detail“, das notwendige Verhandlungsgeschick sowie die erforderlichen wirtschaftlichen Hintergrundkenntnisse mit.
Nach seinem Jurastudium an der Universität Greifswald, bei dem er eines der besten Staatsexamen seines Jahrgangs erreichte, wurde RA Arndt bereits während seines Referendariats durch ein bekanntes Karrierenetzwerk im Rahmen eines Stipendiums weiter gefördert und war anschließend von 2011 bis 2019 für eine der größten Kanzleien des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsanwalt und Partner tätig.
Mit der Kanzleigründung der Arndt&Urban Rechtsanwälte PartG in Rostock setzt RA Arndt seinen Fokus als Fachanwalt immer weiter auf das Erbrecht.
Ihr Vorteil: Vorsprung durch Spezialisierung!
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
Meine Fachanwaltschaften
- Erbrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Arndt & Urban – Rechtsanwälte in Partnerschaft PartG
Stephanstraße 2
18055 Rostock
T: +49-381-444 36 60
F: +49-381-444 36 611
I: www.arndt-urban.de
E: kanzlei@arndt-urban.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 338358129
Verantwortlicher gemäß § 5 des Telemediengesetzes:
Diese Seiten sind erstellt worden von: „Arndt & Urban – Rechtsanwälte in Partnerschaft“ PartG, Stephanstraße 2, 18055 Rostock, kanzlei@arndt-urban.de, Tel.: +49-381-444 36 60, Fax: +49-381-444-36-611.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister bei dem Amtsgericht Rostock zur Partnerschaftsregister-Nr.: PR 86.
Herr Rechtsanwalt Thomas Arndt gehört der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern an. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Herr Rechtsanwalt Malte Urban gehört der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern an. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufshaftpflichtversicherung RA Thomas Arndt: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover.
Räumlicher Geltungsbereich: Mitgliedsländer der EU
Berufshaftpflichtversicherung RA Malte Urban: Ergo Group AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Mitgliedsländer der EU
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO) sowie die Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union.
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer bezogen werden.
Sie befinden sich zudem auf ihrer Internetseite http://www.brak.de/seiten/06.php
Bildnachweise



































Schnelle und sehr nette Kommunikation! RA Arndt war für uns jederzeit erreichbar und hat uns gut sehr durch unsere Erbangelegenheit geholfen! Wir hatten stets ein gutes und sicheres Gefühl als Mandanten!

























Herr Rechtsanwalt Arndt aus Rostock konnte mir im Erbrecht perfekt weiterhelfen. Als Fachanwalt für Erbrecht kann ich RA Arndt wirklich sehr empfehlen.




















