
Thomas Lißner
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster sowie anschließender Referendarausbildung in Niedersachsen wird Thomas Lißner 1984 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seine Bestellung zum Notar erfolgt im Jahr 2000. Aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse erwirbt Thomas Lißner die Berechtigung, die Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ zu führen.
Spezialisierungen
„Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Beratung und Prozessführung zu zivilrechtlichen Themen, insbesondere zu Aspekten des Wirtschafts- und Arbeitsrechts. Neben der Beratung und Vertretung mittlerer und großer Firmen – auch in Fragen des Speditions- und Frachtrechts – bin ich in mehreren Hundert Insolvenzverfahren vom zuständigen Amtsgericht als Treuhänder und Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Unternehmen und Privatpersonen stehe ich im Vorfeld einer Insolvenz sowohl in Fragen der Sanierung als auch bei der Antragstellung zur Verfügung. Gläubiger in Insolvenzverfahren vertrete ich gegenüber dem Insolvenzverwalter.“
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Absonderung
- Antrag Insolvenz
- Aussonderung
- Entschuldung
- Firmeninsolvenz
- Gläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzgründe
- Insolvenzplan
- Insolvenzrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzverschleppung
- Insolvenzverwalter
- Internationales InsolvenzR
- Liqudition
- Liquidation
- Planverfahren
- Privatinsolvenz
- Privatinsolvenzverfahren
- Rechnungslegung Insolvenz
- Regelinsolvenz
- Regelverfahren
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Sanierung
- Schulden
- Schuldensanierung
- Schuldnerberatung
- Sicherung der Masse
- Sonderinsolvenzen
- Überschuldung
- Umschuldung
- Unternehmensinsolvenz
- Unternehmenskonkurs
- Verbraucherinsolvenz
- Verfahrenseröffnung Insolvenz
- Verwaltung der Masse
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Zahlungsunfähigkeit
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
Ausbildungen
- Notar
Kanzlei Impressum
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Sunder · Niemeyer · Lißner
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Die Rechtsanwälte Johannes M. Sunder, Maria Sunder, Klaus Niemeyer, Thomas Lißner, Margot Gebbe-Heinen, Tjark Symalla, LL.M. und Ralph-Leonhard Fugger gehören der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, Tel. 04 41 . 92 54 30 an.
Alle Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen, ihnen wurde die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" in Deutschland verliehen. Soweit sie Fachanwaltsbezeichnungen führen, ist ihnen dies von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg gestattet worden.
Die Rechtsanwälte Klaus Niemeyer und Thomas Lißner sind zugleich Notare und Mitglied der Notarkammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg, Tel. 04 41 . 92 54 30. Sie sind in Deutschland zugelassen, ihnen wurde die Berufsbezeichnung "Notar" in Deutschland verliehen.
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