Dr. Thomas Mösinger
Dr. Thomas Mösinger ist seit 2018 Partner bei Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte PartmbB und der erste Rechtsanwalt, der in Hessen als Fachanwalt für Vergaberecht zugelassen worden ist. Zu seinen Mandanten zählen Kommunen, Bundes- und Landesbehörden sowie Sektorenauftraggeber (insbesondere Verkehr und Energie). Darüber hinaus führt er bundesweit Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und OLG-Senaten für Unternehmen und Auftraggeber aller Branchen, insbesondere im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Im Rahmen internationaler Entwicklungspartnerschaften mit der Bundesrepublik Deutschland referiert Dr. Mösinger regelmäßig zum europäischen Vergaberecht (u. a. in Bosnien-Herzegovina, Mazedonien, Tunesien).
Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Dr. Mösinger ist die Vertragsgestaltung und –verhandlung bei städtebaulichen Entwicklungsprojekten und Investorenwettbewerben. Dr. Thomas Mösinger veröffentlicht zum Vergaberecht regelmäßig in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) und ist Autor verschiedener Kommentare und Fachbücher. Er ist Herausgeber des Standardwerks Mösinger/Thomas, Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben (C.H. Beck – Verlag).
Spezialisierungen
- Vergaberecht
- Verteidigung und Sicherheit
- Städtebauliche Verträge
- Schulungen
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- EU-Vergaberichtlinien
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Öffentliches Preisrecht
- Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
- Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren
- Rechtsschutz vor Zivilgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren
- Vergabe von Aufträgen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit nach der VSVgV
- Vergabe von Aufträgen im Bereich Energieversorgung
- Vergabe von Aufträgen im Bereich Trinkwasserversorgung
- Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr
- Vergabe von Aufträgen nach der SektVO
- Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A
- Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen nach der VOF
- Vergabe von Leistungen nach der VOL/A
- Vergabegesetze des Bundes
- Vergabegesetze einzelner Bundesländer
- Vergaberecht
- Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts
- Vergaberechtliches Verfahren vor dem EuGH
- Vergabeverordnung (VgV)
Meine Fachanwaltschaften
- Vergaberecht
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für WehrtechniK
- forum vergabe e. V.
- Frankfurter Anwaltsverein e. V.
Weitere Standorte
Kronacher Straße 41
96052 Bamberg
Deutschland
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Telefax: +49 951 98349-229
E-Mail:
Kanzlei Impressum
MBK Legal PartmbB Mösinger Bakes Kollewe Rechtsanwälte
Amtsgericht Frankfurt am Main
PR 2528
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Partnerschaftsgesellschafter
Dr. Thomas Mösinger
Oliver Bakes
Jonas Kollewe
Bankverbindung
Frankfurt Sparkasse
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BIC: HELADEF1822
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland an den Orten der Standorte bei den Rechtanwaltskammern zugelassen.
Unsere Frankfurter Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt an.
Unsere Anwälte am Standort Bamberg sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt
Telefon +49 69/ 17 00 98 01
Telefax +49 69/ 17 00 98 50 (od. -51)
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
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Körperschaft des öffentlichen Rechts
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 98620-0
Telefax: 0951 / 203503
E-Mail: info@rakba.de
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen folgenden Berufs- und Gebührenordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Diese und weitere berufsrechtliche Regelungen und deren Fundstellen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Berufsrecht“: www.brak.de
Haftpflichtversicherung
Für alle in der Kanzlei tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Ergo Versicherung AG Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf ohne Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs.
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