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Thomas Staab





Willkommen bei der Anwaltskanzlei Staab & Collegen in Bremerhaven
Die Anwaltskanzlei Staab & Collegen bietet eine umfassende Rechtsberatung in allen Fragen rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Die Erstberatung ist kostenlos.
Wir vertreten Sie zuverlässig außergerichtlich bzw. gerichtlich in Ihrem Interesse.
Seit 2003 verhelfen wir Mandanten in Bremen und bundesweit zu ihrem Recht. Unser Fokus liegt dabei auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und sachlichen Fallbearbeitung. Zusätzlich bieten wir für das gesamte Scheidungsverfahren eine anwaltliche Mediation an und geben bereits im Rahmen der kostenlosen Erstberatung taktische Ratschläge.
Rufen sie uns gern unverbindlich an.
Spezialisierungen
Gemeinsam mit Ihnen werden Inhalte wie Trennung, Scheidung, Vermögensauseinandersetzungen sowie Sorgerechtsfragen oder Unterhalt besprochen und wir erarbeiten Konfliktlösungsmodelle. Zudem bieten wir eine Onlinescheidung an.
Insbesondere bei Problemen rund um das Familienleben sollten Sie professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, durch fachanwaltliche Hilfe eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, um Scheidungsbeteiligte und Kinder nicht zusätzlich zu belasten.
Mein Schwerpunkt ist das Rechtsgebiet Familienrecht. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über das notwendige Feingefühl und Wissen, um Ihnen im Scheidungsverfahren umfassend beizustehen. Ihr Fall wird individuell, sachkompetent und sorgsam von mir persönlich bearbeitet.
Sie können von mir erwarten, dass ich engagiert und umfassend Ihre Interessen vertrete und durchsetze, ohne dass ich das Machbare sowie familiär und wirtschaftlich Sinnvolle außer Acht lasse. Die Erstberatung ist kostenlos und kann auch gerne telefonisch oder per email erfolgen.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Adoption
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Eherecht
- Ehevertrag
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Einvernehmliche Scheidung
- Familienrecht
- Kindschaftsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Pflegschaft
- Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Versorgungsausgleich
- Vormundschaft
Meine Fachanwaltschaften
- Familienrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied bei der deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF e.V.)
Weitere Standorte
Schlachte 32
28195 Bremen
Deutschland
Telefon: 0421 - 22 41 01 40
Telefax: 0421 - 22 41 01 41
E-Mail:
Stedinger Str. 182
27753 Delmenhorst
Deutschland
Telefon: 04221/4501010
Telefax: 04221/4501012
E-Mail:
Bloherfelder Str. 129
26129 Oldenburg
Deutschland
Telefon: 0441 - 24 92 71 61
E-Mail:
Kanzlei Impressum
Impressum:
Thomas Staab
Rechtsanwalt
Schlachte 32
D – 28195 Bremen
Telefon: 0421 22 41 01 40
E-Mail: info@staab-collegen.de
Ust-ID-Nr. DE 231 396 914
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Aufsichtsbehörde:
Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, Knochenhauerstrasse 36/37, 28195 Bremen
Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist:
Bundesrepublik Deutschland
Berufshaftpflichtversicherung:
R + V Allgemeine Versicherung AG, Voltastr. 84, 60486 Frankfurt
Räumlicher Geltungsbereich:
Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Eüropäischen Wirtschaftsraum
Es gelten die einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften der:
BORA – Berufungsordnung für Rechtsanwälte
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik “Berufsrecht” auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Inhaltlich verantwortlich für den redaktionellen Teil vom Impressum nach § 55 II RStV:
Rechtsanwalt Thomas Staab, Schlachte 22, 28195 Bremen.
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Plattform der EU zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/













































Perfekte Abwicklung meines wirklich komplizierten Scheidungsverfahrens. Herr Rechtsanwalt Staab hat mir schon bei der kostenlosen Erstberatung wirklich wertvolle taktische Ratschläge gegeben. Ich empfehle die Kanzlei uneingeschränkt weiter.


















































Super Anwalt. Unkompliziert und super nett, auch das Team war sehr hilfsbereit. Kann ich nur weiterempfehelen.

























Super Anwalt. Er hat mir von Anfang an eine gute Beratung gegeben und mir zugehört. Die Scheidung ging reibungslos für mich aus. Sehr freundliches Team und kann daher nur weiterempfehlen!

























Top Scheidungsanwalt. Hat mich super beraten bei meinem extrem komplizierten Scheidungsverfahren mit Klärung von Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Vielen Dank an Rechtsanwalt Staab.


























Zunächst einmal: Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind. Nachfolgend sollen die klärungsbedürftigen Punkte bei einem streitigen Scheidungsverfahren kurz dargestellt werden. Sorgerecht: Seit 1998 ist gesetzlich geregelt, dass es im Grundsatz bei der gemeinsamen Sorge der Kindeseltern auch nach der Scheidung verbleibt. Wenn Sie sich über die Kindesbelange meist einigen können, dann muss im Scheidungsverfahren nicht mehr über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils entschieden werden. Mit dem Begriff des gemeinsamen Sorgerechts ist nicht gemeint, dass die ...
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Das Eherecht hat im deutschen Familienrecht immer noch einen besonderen Status. Ehescheidungen unterliegen daher strengen Regeln und können erst dann beantragt werden, wenn das Scheitern der jeweiligen Ehe nachgewiesen wurde. Das sogenannte „Schuldprinzip“ wurde schon im Jahre 1976 vom „ Zerrüttungsprinzip” abgelöst. Es gibt also keinen „Schuldigen” mehr im Eherecht. Das Trennungsjahr soll unüberlegte und voreilige Scheidungen verhindern und den beiden „Scheidungswilligen” eine neue Chance zur Wiederherstellung der Ehe verschaffen. Aus diesem Grunde sieht das deutsche Gesetz eine einjährige „Trennung auf Probe“ vor, das sogenannte Trennungsjahr. In diesem Jahr sollen sich die Eheleute darüber klar werden sollen, ob sie die Scheidung ...
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