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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Thomas Walberer

Rechtsanwalt
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Eschersheimer Landstr. 1-3
60322 Frankfurt am Main
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Über mich

Ich setze mich für Ihr Recht ein!

Schon früh habe ich mich auf den Bereich des Verwaltungsrechts mit dem Schwerpunkt Hochschulzulassung spezialisiert und mich im Laufe der Jahre zu einem engagierten und durchsetzungsstarken Anwalt für Studienplatzklagen entwickelt. Ergänzend dazu gehören auch das Prüfungsrecht und das Schulrecht zu meinen Kerngebieten, sodass der gesamte Bildungsbereich mein Kanzleiprofil abrundet.

Diese Themenfelder zählen zu den besonderen Nischen des Verwaltungsrechts. Sie erfordern nicht nur detailliertes Fachwissen, sondern auch langjährige Erfahrung, um die speziellen Abläufe, Besonderheiten und beteiligten Behörden sicher einschätzen zu können. Nur erfahrene Spezialisten kennen die typischen Fallstricke, die rechtlichen Möglichkeiten und die richtigen Ansprechpartner. Genau diese Expertise stelle ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre Chancen bestmöglich zu nutzen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Spezialisierungen

Beamten- und Disziplinarrecht

Neben meiner Spezialisierung im Bildungsrecht übernehme ich auch Mandate im Beamtenrecht – insbesondere im beamtenrechtlichen Disziplinarrecht. Wenn Ihnen ein Dienstvergehen oder sogar die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, stehe ich Ihnen mit fachkundiger, diskreter und strategisch ausgerichteter Beratung zur Seite. Ich unterstütze Sie sowohl im behördlichen Verfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten und setze mich dafür ein, Ihre berufliche Stellung und Ihre Rechte umfassend zu schützen.

Bildung und Schule

Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen rund um Schule, Studium und Prüfungen geht. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang an einer Hochschule oder Universität,

  • die Durchsetzung eines Studienplatzanspruchs,

  • die Anfechtung von Prüfungsnoten,

  • die Versetzung in die nächste Klassenstufe sowie

  • die Aufnahme Ihres Kindes an einer gewünschten Schule.

Ob Studienplatzklage, Prüfungsanfechtung oder schulrechtliches Verfahren – ich begleite Sie kompetent durch alle Schritte und setze mich dafür ein, dass Ihre Bildungs- und Teilhaberechte gewahrt bleiben.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfallrecht
  • Abgabenrecht im Verwaltungsrecht
  • Baurecht, öffentlich
  • Bergrecht
  • Energierecht
  • EU-Recht
  • Gaststättenrecht
  • Gemeinderecht
  • Gewerbeerlaubnis
  • Gewerberecht
  • GEZ
  • Handwerksrecht
  • Immisionsschutzrecht
  • Kirchenrecht
  • Komasaufen
  • Kommunales Abgabenrecht
  • Landschaftsschutzrecht
  • Luftverkehrsrecht
  • Meldepflicht
  • Naturschutzrecht (im VerwR)
  • Öffentlich-rechtlicher-Vertrag
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Organisationsrecht
  • Personenstands-/Namensrecht
  • Polizeirecht
  • Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
  • Soldatenrecht
  • Sparkassenrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Subventionsrecht
  • Umweltrecht (im VerwR)
  • Vergaberecht
  • Versammlungsrecht
  • Verwaltungsakt
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Waffen- und Sprengstoffrecht
  • Wasserrecht
  • Wirtschaftsförderungsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
  • Zwangsgeld
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Meine Fachanwaltschaften

  • Verwaltungsrecht

Kanzlei Impressum

Impressum

Verantwortlicher i.S.d. § 5 TelemedienG:

Rechtsanwalt Thomas Walberer
Eschersheimer Landstr. 1 – 3, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 95 64 14 75
Fax: 069 – 28 41 61
E-Mail: Info@kanzlei-walberer.de
Homepage: www.kanzlei-walberer.de

Zulassungs- und Aufsichtsbehörde

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Staat, indem die Berufbezeichnung verliehen worden ist: Bundesrepublik Deutschland
Zugehörige Kammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 – 170 098 01
Telefax: +49 (0) 69 – 170 098 50
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Website: www.rechtsanwaltskammer-ffm.de

Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen

Der Rechtsanwalt unterliegt im Wesentlichen nachfolgenden berufsrechtlichen Vorschriften:
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Diese Rechtsvorschriften sind auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer zugänglich: www.brak.de (dort unter “Berufsrecht”)

Berufshaftpflichtversicherung

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Taunusstraße 1
65193 Wiesbaden
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65719 Hofheim

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Stand: 05.12.2025

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