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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25. Juli 2025 (Az. 12 SLa 640/25 ) eine bedeutende Entscheidung zum Kündigungsschutz bei Personalabbau getroffen. Die Richter stellten klar: Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer einheitlichen Restrukturierungsentscheidung Stellen abbaut, zählt der Zeitpunkt dieser unternehmerischen Planung – nicht der spätere, kleinere Personalstand im Moment der Kündigung. Damit stärkt das Gericht den Schutz von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen und schafft Rechtssicherheit für Personalverantwortliche. Kündigungsschutzgesetz: Warum der Zeitpunkt der Planung entscheidend ist Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, findet jedoch gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung...
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Das Sozialgericht Oldenburg (Az. S 73 U 162/21 ) hat mit Urteil vom 7. Mai 2025 entschieden, dass der Sturz einer ehrenamtlichen „Gassi-Geherin“ eines Tierheims als Arbeitsunfall zu werten ist. Damit gab das Gericht der Klage gegen die ablehnende Entscheidung der Berufsgenossenschaft statt. Hundespaziergang endet mit schwerer Verletzung Die Klägerin engagierte sich seit längerer Zeit ehrenamtlich in einem Tierheimverein und übernahm dort regelmäßig das Ausführen der untergebrachten Hunde. Zusätzlich war sie zeitweise als Kassenprüferin für den Verein tätig. Während eines Spaziergangs mit einem Tierheimhund stürzte sie auf einem unbefestigten Weg und zog sich dabei eine schwere Weber-C-Fraktur am Sprunggelenk zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Vorfalls als...
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Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 10 SLa 289/24 ) hat mit Urteil vom 16. Mai 2025 die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit ist die Kündigung durch die Universität zum 31. März 2023 rechtswirksam und sozial gerechtfertigt. Universität kündigt Professorin wegen Plagiatsvorwürfen Die Klägerin war an der Universität Bonn als Professorin beschäftigt und hatte sich im Rahmen des Berufungsverfahrens auf ihre Position mit wissenschaftlichen Publikationen beworben. Im Zuge einer internen Überprüfung stellte sich heraus, dass eine der von ihr eingereichten Arbeiten erhebliche Textübernahmen aus anderen Veröffentlichungen enthielt, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren. Die Universität wertete dies als Verstoß gegen die...
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