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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler

Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler
Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler

Rechtsanwalt Tobias Ziegler

Geboren 1967, zugelassener Rechtsanwalt seit 1997 und seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach meinem Studium an der Universität Passau und dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München mit Stationen in Passau und Miami, USA, begann ich meine berufliche Laufbahn als angestellter Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Ratingen. Im Jahr 2001 gründete ich meine eigene Kanzlei in Düsseldorf.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen die Gestaltung von Verträgen bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, die Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen im laufenden Arbeitsalltag und die Beratung sowie Vertretung bei Streitigkeiten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Führung von Kündigungsschutzklagen und der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler

Spezialisierungen

Rechtsanwalt Tobias Ziegler – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor allen Arbeitsgerichten bundesweit.

Langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Kündigungsschutzverfahren, sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten
  • Abfindungsverhandlungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Betriebsübergänge
  • Lohnstreitigkeiten
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz
  • Vertragsgestaltungen

Was bedeutet die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"?

Der Titel „Fachanwalt“ setzt voraus, dass der Anwalt die besonderen Zulassungsvoraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung erfüllt.

Auszug aus der Fachanwaltsordnung:

"§ 2 Anforderungen an Kenntnisse und Erfahrungen
(1) Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung sind
a) besondere theoretische Kenntnisse und
b) besondere praktische Erfahrungen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen."

Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Ziegler im Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht, unter anderem:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsvereinbarungen
  • Beratung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Berufsausbildungsverträgen und Verträgen für freie Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Fragen zur Vergütung und der Entwicklung von Vergütungssystemen
  • Vertretung bei Mobbing- oder Bossingvorwürfen am Arbeitsplatz
  • Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse
  • Beratung und Verteidigung im Zusammenhang mit Abmahnungen

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Kanzlei Impressum

Hinweise nach TMG: Verantwortlicher i.S. des TMG:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler
Anschrift: Flurstr. 17, 40235 Düsseldorf, Telefon: 0211/690762-20, E-Mail: kontakt@anwalt-ziegler.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 8304567271

Rechtsanwalt Tobias Ziegler - Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland - ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Für ihn gelten die Berufsregelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (bis 01.07.2004: der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung; BRAGO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie der Fachanwaltsordnung (FO) und der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).

Die entsprechenden Texte dieser Normen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Rechtsanwalt Tobias Ziegler unterhält in den Räumen der Kanzlei eine Bürogemeinschaft mit
Rechtsanwalt Reinhard P. Masberg, www.anwalt-masberg.de,
sowie Rechtsanwalt Lutz Weyer, E-Mail: kontakt@anwalt-weyer.de


Hinweis: Es handelt sich um eine reine Bürogemeinschaft und keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).


Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer: Bundesrechtsanwaltskammer, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Diese Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online abgeschlossen wurden.
Die Plattform erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Rechtsanwalt Tobias Ziegler beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).


Hinweise nach DL-InfoV: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die entsprechenden Texte dieser Normen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Tobias Ziegler besteht bei der Allianz Versicherung-AG, 10900 Berlin.

Verantwortlich für den Inhalt: Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistisch-redaktionellen Inhalte:
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  • als auch für Bearbeitungen und Übersetzungen.

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Stand: 22.11.2024

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