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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Tom Heindl

Heindl & Lang Rechtsanwälte
Promenadeplatz 11
80333 München
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Tom S. Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristenfamilie und ist der Sohn von Rechtsanwalt Dr. Josef Heindl. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Passau begann Tom S. Heindl seine Laufbahn als Strafverteidiger bei der renommierten Kanzlei Hieronimi und Schickler. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian M. Steinberger leitete Tom S. Heindl 10 Jahre lang die die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte, aus der auch die Strafverteidiger Marc Wederhake und Anja Aringer hervorgingen. Im Jahr 2019 erfolgte ein Zusammenschluss mit der bundesweit renommierten und mehrmals durch den Focus ausgezeichneten Rechtsanwältin Ricarda Lang. Zusammen mit Rechtsanwältin Lang leitet Rechtsanwalt Heindl nunmehr die Kanzlei Heindl & Lang Rechtsanwälte.

Die hohe Reputation von Tom S. Heindl als Strafverteidiger gründet unter anderem auf der erfolgreichen anwaltschaftlichen Begleitung bekannter Mandanten wie dem „S-Bahn-Schläger von Solln“ und Ferfried Prinz von Hohenzollern und der Verteidigung von Daniel D., dem Rechtsanwalt Heindl nach 7 monatiger Untersuchungshaft zu einem Freispruch verhalf. Rechtsanwalt Heindl erzielte einen der wenigen Freisprüche in einem Mordverfahren in dem Verfahren um den Mord im Gärtnerplatzviertel (zum Pressebericht).

Heindl & Lang Rechtsanwälte

Spezialisierungen

Tom S. Heindl ist Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Strafrechts.

Im Allgemeinen Strafrecht beschäftigt er sich insbesondere mit den Bereichen

  • Jugendstrafrecht (z. B. Körperverletzungsdelikte),
  • Sexualstrafrecht sowie mit
  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Kanzlei Impressum

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Heindl & Lang Rechtsanwälte

Büro München

RA Tom Heindl (StNr. 14718720479)

Promenadeplatz 11
80333 München
Tel. +49 (0) 89 – 54 88 46 51
Fax +49 (0) 89 – 21 66 89 10
info@ra-heindl.de
www.ra-heindl.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Tom S. Heindl

Zuständige Rechtsanwaltskammer: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Steinberger und Rechtsanwalt Heindl ist die ERGO Versicherung AG (ehemals Victoria), Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. RA Vendolsky ist versichert bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt a. M.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte, Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). Alle relevanten berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

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© 2019 Heindl & Lang Rechtsanwälte

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