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Rechtsanwalt Ferdinand Plehn setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein und behält dabei stets Ihre Ziele im Fokus, hier in unseren Räumlichkeiten.
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Herr Rechtsanwalt Thomas Mertens-Ammermann handelt konsequent in Ihrem rechtlichen Sinne und schützt Ihre Rechte konsequent, an diesem Ort hier.
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Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen garantiert Ihnen Rechtsanwältin Monika Winteroll mit einem lösungsorientierten Ansatz in den Kanzleiräumen in Trittau.
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Unübersichtliche Rechtsfälle übernimmt Rechtsanwalt Arnim Buck in der Niederlassung in Trittau.
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Mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 ( Az. 8 AZR 300/24 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Durchsetzung der Entgeltgleichheit signifikant gestärkt. Die Entscheidung etabliert, dass eine Entgeltdifferenz zu einem einzelnen männlichen Vergleichskollegen die Vermutung geschlechtsbezogener Diskriminierung begründet. Diese Präzisierung erhöht die Anforderungen an die Transparenz und Objektivität unternehmensinterner Vergütungsstrukturen erheblich. Etablierung des individuellen Paarvergleichs als Diskriminierungsindiz Der Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist ein Grundsatz des europäischen Arbeitsrechts. Das Urteil bestätigt die prozessuale Tragweite des Paarvergleichs: Der Nachweis einer geringeren Entlohnung einer Arbeitnehmerin gegenüber einem männlichen...
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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juni 2025 (Az. 2 AZR 96/24 (B)) etabliert den Rechtsgrundsatz, dass Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen wirksamen Verzicht auf das qualifizierte Arbeitszeugnis erklären können. Diese juristische Präzisierung limitiert die Gestaltungsmöglichkeiten in Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, konsolidiert den Arbeitnehmerschutz und unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Rechtsprechung zum Arbeitszeugnis Verzicht im nationalen Arbeitsrecht. Gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) normiert. Diese Bestimmung hat die Aufgabe, neben der Beschreibung der Art und Dauer der Tätigkeit, eine umfassende Beurteilung der Leistung und...
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Das Landgericht Berlin II hat in seiner Entscheidung vom 20. August 2025 ( Az. 2 O 202/24 ) erkannt, dass die unbefugte Nutzung einer KI-generierten Stimmen-Nachahmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht verurteilte einen YouTuber zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Das Urteil klärt, dass der vermögenswerte Gehalt des Stimmrechtsschutzes im KI-Kontext auch vor Deepfakes geschützt ist. Dies ist ein klares Signal an alle Unternehmen, die KI kommerziell nutzen. Das Recht an der eigenen Stimme: Mehr als nur Akustik Das Urteil unterstreicht die gefestigte Rechtsprechung: Die eigene Stimme genießt umfassenden Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht . Zwar fehlt eine spezifische gesetzliche Regelung wie beim Bildnisschutz (§§ 22 ff. KUG), dennoch erstreckt sich dieser Schutz...
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