Die Universitätsstadt Tübingen liegt mitten in Baden- Württemberg, direkt am Neckar. Von dort sind es etwa 40 km bis Stuttgart. Die große Kreisstadt ist die insgesamt elftgrößte Stadt Baden- Württembergs. Das Besondere dabei ist, dass sie von allen deutschen Städten den niedrigsten Altersdurchschnitt besitzt. Die Menschen in Tübingen sind im Schnitt 39 Jahre alt. Grund dafür ist sicherlich, dass viele Studenten in der Stadt leben. Denn dank der Karls Universität ist die Stadt eine klassische Universitätsstadt. Der alte Stadtkern der Stadt ist noch heute erhalten. Dadurch erhält Tübingen einen ganz besonderen Charme. Das Rathaus und auch die Altstadt sind außerdem vollständig erhalten geblieben. Dadurch kann man in Tübingen heute noch viele Fachwerkhäuser und kleine schmale Gassen sehen. Vor allem der Hölderlinturm am Neckar ist ein beliebtes Motiv für Postkarten, und gilt als eines der Wahrzeichen der Stadt. Aber auch das Schlossportal prägt die Stadt.
Europaplatz 3, 72072 Tübingen
1998: Referendariat beim Landgericht Tübingen, zugeteilt zur Ausbildung dem Amtsgericht Tübingen, der Staatsanwaltschaft Tübingen sowie dem Regierungspräsidium Tübingen 2000: 2. Staatsexamen. Seit April freie Mitarbeit in der Rechtsanwalts-Kanzlei Dobler in Tübingen 2001: Anwaltstätigkeit …
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1996 Referendariat beim Landgericht Tübingen, zugeteilt zur Ausbildung dem Amtsgericht Rottenburg, der Staatsanwaltschaft Tübingen sowie dem Rechtsamt der Stadt Tübingen 1998 2. Staatsexamen 1999 Zulassung als Rechtsanwalt in Tübingen …
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Gartenstraße 5, 72074 Tübingen
Vielseitige juristische Fragestellungen prüft und behandelt Rechtsanwalt Frank Epple aus der Sozietät in Tübingen.
Gartenstraße 5 , 72074 Tübingen
Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Straub führt Ihr Mandat engagiert und zuverlässig aus und unterstützt Sie, Ihr Recht zu bekommen, direkt hier in der Nähe.
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Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen finden Sie durch Rechtsanwältin Dr. Stefanie Ziegler durch eine direkte Betreuung in den Kanzleiräumen in Tübingen.
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Effiziente juristische Konfliktlösungen stellen wir sicher bei Rechtsanwältin Iris Amann-Trenkler durch professionelles Engagement direkt vor Ort in dieser Stadt.
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Individuelle Mandatsbetreuung erwarten Sie bei Rechtsanwalt Michael Steibli auf Grundlage sorgfältiger Analysen hier vor Ort.
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Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen bietet Ihnen Rechtsanwalt Tobias Leichtle mit persönlicher Beratung aus seiner Kanzlei in Tübingen.
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Herr Rechtsanwalt Rainer Mang wird Sie fachkundig unterstützen und schützt Ihre Rechte konsequent, in diesem Ort.
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Mit Urteil vom 9. September 2025 ( Az. 4 U 464/25 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass die Nutzung einer Falschparker-App DSGVO-Konformität erfordert, sobald unbeteiligte Dritte auf den Aufnahmen erkennbar sind. Das Gericht sprach einem Beifahrer Schadensersatz zu, weil sein Gesicht ohne Anonymisierung über eine Melde-Plattform hochgeladen wurde. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass privates Engagement bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten schnell zu kostspieligen Rechtsverletzungen führen kann. Falschparker-App: Die DSGVO als Maßstab für private Anzeigen Das OLG Dresden hat entschieden: Wer im öffentlichen Raum Verstöße fotografiert und diese Bilder nicht für journalistische Zwecke nutzt, muss die DSGVO beachten. Fotos mit erkennbaren Personen gelten als Verarbeitung...
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Das Gericht der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 ( Az. T-367/23 ) erkannt, dass die Benennung des Amazon Store als sehr große Online-Plattform ( VLOP) rechtmäßig bleibt. Damit unterliegt das Unternehmen weiterhin den umfassenden Digital Services Act Pflichten. Für die Wirtschaft verdeutlicht dieses Urteil die Entschlossenheit der EU, große Marktplätze konsequent zu regulieren und gesellschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der rechtliche Hintergrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform (VLOP) Die EU-Kommission stuft Plattformen mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern als VLOPs ein. Amazon klagte dagegen und sah seine unternehmerische Freiheit und sein Eigentum beeinträchtigt. Das Gericht lehnte dies ab und erklärte, große Plattformen seien allein...
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...
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