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Jetzt Profil anlegenDas Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin bestätigt. Der Fall betraf Äußerungen im Internet, die die Freie Universität Berlin als Schmähkritik einstuft. Dieses Urteil zeigt, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Grenzen hat, insbesondere wenn Äußerungen die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. AG Berlin: Hintergrund des Urteils Ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin hatte in einem öffentlich zugänglichen Internetbeitrag massive Kritik an der Universitätsleitung geäußert. Unter anderem wurde dieser vorgeworfen, "antidemokratische Praktiken" zu verfolgen. Die Universität wertete diese...
weiter lesenAm 19. Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil entschieden, dass Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer erfasst werden kann. Diese Entscheidung löst wichtige Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten aus und wirft Fragen zur aktuellen Rechtslage auf. Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht für alle? Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung ( C-531/23 ) sorgt für Klarheit – und zugleich für Herausforderungen. In einer Zeit, in der flexible Arbeitsmodelle zunehmen, kommt die Frage auf, wie Arbeitszeiten insbesondere in privaten Haushalten erfasst werden sollen. Hausangestellte, die bisher oft in einer rechtlichen Grauzone arbeiteten, stehen nun im Fokus einer...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 18. Dezember 2024 eine Grundsatzentscheidung zu den Vertragsbedingungen der Probe-BahnCard getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die sechswöchige Kündigungsfrist rechtmäßig ist und welche Anforderungen an die Kündigungsform zu stellen sind. Dieses Urteil bietet wichtige Orientierung für Verbraucher und Unternehmen im Bereich der Vertragsgestaltung. Probe-BahnCard: Die Rechtmäßigkeit der Kündigungsfrist Das OLG Frankfurt ( Az. 6 U 206/23 ) erklärte die im Rahmen der Probe-BahnCard festgelegte Kündigungsfrist von sechs Wochen für rechtmäßig . Laut Gericht ist eine solche Frist mit den allgemeinen rechtlichen Vorschriften vereinbar, da sie weder übermäßig lang noch für Verbraucher unverständlich sei. Entscheidend war hierbei,...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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