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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht Elternzeit: Kein voller Inflationsausgleich möglich
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 14.08.2024 entschieden (Az.: 14 SLa 303/24), dass ein Tarifvertrag den Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen kann. Sachverhalt Eine bei einer Kommune beschäftigte Klägerin befand sich von Juni 2022 bis April 2024 in Elternzeit und arbeitete ab Dezember 2023 in Teilzeit. Der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) sah einen einmaligen Inflationsausgleich im Juni 2023 sowie monatliche Zahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024 vor. Die Kommune zahlte der Klägerin lediglich für die Monate Januar und Februar 2024 einen anteiligen Inflationsausgleich in Höhe von 135,38 Euro. Die Klägerin argumentierte, dass die Regelung des Tarifvertrags sie wegen ihres Geschlechts diskriminiere, da Frauen ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Steuerrecht BFH-Urteil: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum unterliegen der Steuerpflicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 14. Februar 2023 ( Az.: IX R 3/22 ) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und Monero (XMR) innerhalb der Haltedauer von 1 Jahr als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gemäß des eigenen Steuersatzes steuerpflichtig sind. Diese Entscheidung schaffte Klarheit in einem bisher umstrittenen Bereich und bestätigte die Auffassung der Finanzbehörden, dass virtuelle Währungen als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Entscheidend ist die einjährige Haltedauer der Coins Der BFH stellte fest, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero als digitale Vermögenswerte wirtschaftlich betrachtet ... weiter lesen
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