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Ulrich Kerner
KERNER Rechtsanwälte
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
Einrichtungsbezogene Impfplicht ab 15.03.2022
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022
Der Gesetzgeber hat mit § 20a IfSG faktisch eine umfangreiche Impfpflicht für Beschäftigte in gesundheitsbezogenen Einrichtungen geregelt. Zwar wird die Impfung selbst nicht vorgeschrieben, jedoch die Vorlage eines Nachweises über den vollständigen Impfstatus, eines Genesenennachweises oder einer ärztlichen Bestätigung darüber, dass eine Kontraindikation hinsichtlich einer Impfung gegen das Corona-Virus vorliegt. Eines dieser Dokumente muss der Einrichtungsleitung bis zum 15.03.2022 vorgelegt werden, anderenfalls hat diese das Gesundheitsamt zu informieren. Von Seiten des Amtes droht sodann ein Betretensverbot für die Einrichtung, also im Ergebnis ein Beschäftigungsverbot, welches wiederum auf eine ... weiter lesen