Ulrich Opitz





Vita
1958: geboren in Braunschweig
1978: Abitur am Gymnasium Langenhagen bei Hannover
1979–1981: Ausbildung zum Versicherungskaufmann in Hannover
Anschließend tätig in der Sachschadensabteilung der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG
1983–1989: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück (1983–1984) und der Georg-August-Universität Göttingen (1984–1989)
1990–1993: Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle
1993: Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht Göttingen und am Amtsgericht Hann. Münden
1994: Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht Lüneburg und am Amtsgericht Celle
Seit Januar 1999: Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit Februar 2006: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Spezialisierungen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Ulrich Opitz wurde aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle im Januar 1999 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.
Im Februar 2006 erhielt er darüber hinaus – ebenfalls durch die Rechtsanwaltskammer Celle – die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Opitz berät und vertritt Mandanten in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen unter anderem zu folgenden Themen:
-
Abmahnungen
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Änderungs- und Beendigungskündigungen
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Aufhebungs-, Auflösungs- und Abwicklungsverträge
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Rückforderung von Ausbildungskosten
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Zeugnisansprüche und Zeugnisberichtigungen
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Lohn- und Gehaltsforderungen
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Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld
-
Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Mietrecht:
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Mietverhältnissen, u. a. bei:
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Mietzinsforderungen
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Räumungsklagen
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Abmahnungen bei vertragswidrigem Gebrauch oder Mängeln
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Mietminderungen
-
Rückzahlung von Kautionen
Kaufrecht:
Rechtliche Unterstützung bei:
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Kaufpreisforderungen
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Übergabe der Kaufsache
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Geltendmachung von Nacherfüllungs- oder Garantieansprüchen
-
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadensersatzrecht:
Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z. B. bei:
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Verkehrsunfällen
-
Fahrradunfällen
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Hundebissverletzungen
-
Skiunfällen und sonstigen Schadensereignissen
Versicherungsrecht:
Beratung und Vertretung bei:
-
Regulierung von Versicherungsschäden
-
Abwehr von Regressforderungen
-
Streitigkeiten um Versicherungsprämien
-
Kündigung von Versicherungsverträgen
-
Vorwurf von Obliegenheitsverletzungen
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Abstandsfläche
- Anwesen
- Architektenrecht
- Architektenvertrag
- Bauabbruch
- Bauabnahme
- Bauanwalt
- Bauaufsicht
- Baueinstellung
- Baugenehmigung
- Baugewerberecht
- Baulast
- Bauleitplanung
- Baumängel
- Bauordnungsrecht
- Bauplanungsrecht
- Baurecht
- Baustopp
- Bauverbot
- Bauvertrag
- Bauvertragsrecht
- Bebauungsplan
- Denkmalschutzrecht
- Dienstbarkeit
- Enteignungsrecht
- Erbbaurecht
- Ersatzvornahme
- Erschließungsrecht
- Ertragswertverfahren
- Flächennutzungsplan
- Formelles Bauordnungsrecht
- Gewerbemietvertrag
- Grundbuchblatt
- Grundpfandrecht
- Grundstück
- Grundstücksgrenze
- Grundstücksrecht
- Immobilienanwalt
- Immoblilienwirtschaft
- Ingeneurvertragsrecht
- Ingenieurrecht
- Instandhaltungsrücklage
- Leitungsrecht
- Liegenschaft
- Materielles Bauordnungsrecht
- Nachbarwiderspruch
- Nutzungsänderung
- Öffentliches BauR
- Öffentliches Gut
- Pfusch am Bau
- Privates BauR
- Rangordnung
- Sachwertverfahren
- Sondernutzungsrecht
- Städtebaurecht
- Teilungserklärung
- Vergleichswertverfahren
- Verpächter
- Verpachtung
- VOB
- Wegerecht
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Bau- und Architektenrecht
Mitgliedschaften
Seit 2002: Gründungsmitglied des Lions Club Hannover-Wietzeaue
2004–2008: Vorsitzender des Schulelternrates der Realschule Burgstraße in Celle
2006–2009 sowie 2011/2012: Sekretär des Lions Club Hannover-Wietzeaue
Seit Juli 2013: 2. Vorsitzender des SV Garßen e. V. von 1923
2016/2017: 2. Vizepräsident des Lions Club Hannover-Wietzeaue
2017/2018: 1. Vizepräsident des Lions Club Hannover-Wietzeaue
Kanzlei Impressum
Impressum / Pflichtangaben - Rechtsanwalt Ulrich Opitz
Rechtsanwalt Ulrich Opitz
Schloßplatz 6
29221 Celle
Telefon: 05141 - 70 98 50
Telefax: 05141 - 70 98 511
E-Mail: info@ra-opitz.eu
In Kooperation mit Deist Anwälte in Celle
Rechtsanwalt Ulrich Opitz ist zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
- Berufsbezeichnung verleihender Staat -
Rechtsanwalt Ulrich Opitz ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle,
Bahnhofstraße 5, 29221 Celle, Telefon: 05141/9282-42, E-Mail: info@rakcelle.de.
Für die hier angebotenen Dienstleistungen gelten die berufsrechtlichen Vorschriften der
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- die Fachanwaltsordnung (FAO)
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- sowie des Vergütungsverzeichnisses (VV)
Informationen hierüber erhalten Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Für Rechtsanwalt Ulrich Opitz besteht die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, 40198 Düsseldorf.
Der räumliche Geltungsbereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist Europa.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandantsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.
Rechtsanwalt Ulrich Opitz ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der europäischen Kommission erreichen Sie unter
http:\\ec.europa.eu\comsumers\odr\
Directorate-General for Justice and Consumers
European Commission
1049 Bruxelles/Brussel
Belgium
Telefon: +32 2 299 11 11
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