Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Berlin – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Berlin finden...
Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Berlin (© sborisov - Fotolia.com)

Es gibt insgesamt aktuell 20 Fachgebiete in denen man Fachanwalt werden kann. Seit 2007 zählt dazu auch das „Urheber- und Medienrecht“. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es bisher lediglich 154 Fachanwälte in diesem Bereich. Einen Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin sowie einen Fachanwalt für Medienrecht inBerlin finden Sie auch hier auf Fachanwalt.de.

Was beinhaltet das Medienrecht und das Urheberrecht genau?

Das Urheberrecht, auch Leistungsschutzrecht, dient vor allem dem Schutz geistigen Eigentums für dem Zugriff Dritter. Das Urheberrecht enthält daher Vorschriften, die dazu führen, dass der Eigentümer des geistigen Eigentums frei über sein Eigentum disponieren kann. Insbesondere gehört zu den Dispositionsvorschriften des Rechtsgebietes das wichtige Nutzungsrecht.

Wie wird man Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Medienrecht in Berlin?

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Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Urheberrecht und Medienrecht löst Rechtsanwalt Dr. Claas-Hendrik Soehring (Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) aus Berlin.
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Juristische Angelegenheiten aus dem Fachgebiet Urheberrecht und Medienrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Dr. Matthias Schote (Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) aus der Gegend von Berlin.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Urheberrecht Medienrecht Berlin


Urheberrecht und Medienrecht Von Unterlassungsansprüchen bis Schadensersatz: Der rechtliche Rahmen des Medienrechts im Überblick
I. Medienrecht – Was ist das? Das Medienrecht ist ein komplexes und nicht klar abgegrenztes Rechtsgebiet, das verschiedene klassische Rechtsbereiche wie Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht miteinander verbindet. Es gibt kein spezielles Mediengesetzbuch, da die relevanten Gesetze auf unterschiedliche Rechtsbereiche verteilt sind. Man kann das Medienrecht daher als Sammelbegriff verstehen, der Rechte aus Bereichen wie Film- und Fernsehrecht, Rundfunkrecht, Urheberrecht und zunehmend auch Social-Media-Recht umfasst. Ein zentraler Aspekt ist der Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und der Presse- bzw. Meinungsfreiheit. Durch die fortschreitende Digitalisierung wird die Bedeutung des Medienrechts immer offensichtlicher. Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten, wie die unerlaubte Verbreitung von ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Abmahnung von Frommer Legal für den Film THE ZONE OF INTEREST
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I. Sie haben eine unerwartete Abmahnung erhalten? Wahrscheinlich lesen Sie diesen Artikel aufgrund des Erhalts einer Abmahnung von Frommer Legal. Diese steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Film "THE ZONE OF INTEREST“. Es sei darauf hingewiesen, dass Abmahnungen von Frommer Legal grundsätzlich nur per Post verschickt werden. Sollten Sie eine solche Abmahnung per E-Mail erhalten haben, ist höchstwahrscheinlich von einem Betrugsversuch auszugehen, auf die nicht reagiert werden sollte. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Keinesfalls sollten Sie unbedacht eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Zahlungen leisten. Häufig sind solche Forderungen nicht gerechtfertigt und können ggf. zurückgewiesen werden. Falls Sie unsicher sind oder ... weiter lesen
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Derzeit zeigt sich ein Anstieg des Trends, bei dem insbesondere Kinder und Jugendliche, ohne das Wissen über strafrechtliche Konsequenzen, kinder- und jugendpornografische Bilder in Gruppenchats teilen und somit verbreiten, wie von Nancy Faeser festgestellt wurde. Trotzdem ergreift sie keine Maßnahmen für die Betroffenen: Über 41 Prozent der Verdächtigen sind jünger als 18 Jahre. Dies führt zu einer bedenklichen Schaffung einer großen Gruppe von Jugendlichen durch den Gesetzgeber, die mit dem Stigma "Sexualverbrecher" konfrontiert werden. Faeser betont die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, um einen sorgsameren Umgang mit entsprechenden Bildern durch Jugendliche zu fördern. Zudem wird über Gesetzesänderungen diskutiert, um die Verbreitung ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Urheberrecht Medienrecht in Berlin

Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht Berlin
Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht Berlin (© sborisov - Fotolia.com)
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I. Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht

Die Erlangung des Fachanwaltstitels setzt den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse voraus. Hierzu hat der Rechtsanwalt in der Regel an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Dieser Kurs deckt dabei alle relevanten Bereiche der Fachanwaltschaft ab. Der Lehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Des Kurs hat zum Ziel, dass die Teilnehmer das nötige Fachwissen in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, des Leistungsschutzrechts, des Urhebervertragsrechts bekommen. Zusätzlich vermittelt der Fachanwaltslehrgang das Verlagsrecht und Rundfunkrecht. Innerhalb des Rundfunkrechts spielt das Recht der öffentlichen Wort- und Berichtserstattung eine wesentliche Rolle.

 

Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind nach der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,

 

2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,

 

3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,

 

4. Rundfunkrecht,

 

5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts,

Titelschutz,

 

6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des

Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen

und europäischen Kulturförderung,

 

7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

II. Fälle aus dem Urheber- und Medienrecht

Zusätzlich zu den obigen theoretischen Kenntnissen hat der Rechtsanwalt zur Erlangung des Fachanwaltstitels praktische Erfahrungen nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch Falllisten. Im Urheber- und Medienrecht muss der Rechtsanwalt 80 Fälle aus den obigen Rechtsgebieten vorweisen, davon müssen mindesten 20 Fälle gerichtliche Verfahren sein. Hat der Rechtsanwalt den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert und die geforderten Fälle und Gerichtsverfahren nachgewiesen, so kann er Fachanwalt für Urheberecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Medienrecht in Berlin werden.


 

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