Anwalt Urheberrecht und Medienrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Es gibt insgesamt aktuell 20 Fachgebiete in denen man Fachanwalt werden kann. Seit 2007 zählt dazu auch das „Urheber- und Medienrecht“. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es bisher lediglich 154 Fachanwälte in diesem Bereich. Einen Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin sowie einen Fachanwalt für Medienrecht inBerlin finden Sie auch hier auf Fachanwalt.de.
Was beinhaltet das Medienrecht und das Urheberrecht genau?
Das Urheberrecht, auch Leistungsschutzrecht, dient vor allem dem Schutz geistigen Eigentums für dem Zugriff Dritter. Das Urheberrecht enthält daher Vorschriften, die dazu führen, dass der Eigentümer des geistigen Eigentums frei über sein Eigentum disponieren kann. Insbesondere gehört zu den Dispositionsvorschriften des Rechtsgebietes das wichtige Nutzungsrecht.
Wie wird man Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Medienrecht in Berlin?
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Fachanwalt für Urheberrecht Medienrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Urheberrecht Medienrecht Berlin
Über Fachanwälte für Urheberrecht Medienrecht in Berlin
I. Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht
Die Erlangung des Fachanwaltstitels setzt den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse voraus. Hierzu hat der Rechtsanwalt in der Regel an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang für Urheber- und Medienrecht teilgenommen. Dieser Kurs deckt dabei alle relevanten Bereiche der Fachanwaltschaft ab. Der Lehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Des Kurs hat zum Ziel, dass die Teilnehmer das nötige Fachwissen in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, des Leistungsschutzrechts, des Urhebervertragsrechts bekommen. Zusätzlich vermittelt der Fachanwaltslehrgang das Verlagsrecht und Rundfunkrecht. Innerhalb des Rundfunkrechts spielt das Recht der öffentlichen Wort- und Berichtserstattung eine wesentliche Rolle.
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind nach der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts,
Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des
Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen
und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
II. Fälle aus dem Urheber- und Medienrecht
Zusätzlich zu den obigen theoretischen Kenntnissen hat der Rechtsanwalt zur Erlangung des Fachanwaltstitels praktische Erfahrungen nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch Falllisten. Im Urheber- und Medienrecht muss der Rechtsanwalt 80 Fälle aus den obigen Rechtsgebieten vorweisen, davon müssen mindesten 20 Fälle gerichtliche Verfahren sein. Hat der Rechtsanwalt den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert und die geforderten Fälle und Gerichtsverfahren nachgewiesen, so kann er Fachanwalt für Urheberecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Medienrecht in Berlin werden.