Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Urheberrecht und Medienrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Volker Küpperbusch (Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) aus Bielefeld.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil v. 6.2.2025 - 16 U 8/24 eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über das Privatleben prominenter Personen getroffen. Kernfrage war, in welchem Umfang Medien über private Beziehungsdetails berichten dürfen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen, was klare Maßstäbe für das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht setzt. Selbstöffnung & Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten Ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Berichterstattung ist die sogenannte " Selbstöffnung ". Das OLG Frankfurt stellte klar, dass diese nicht als Freibrief für eine umfassende mediale Durchleuchtung des Privatlebens interpretiert werden...
weiter lesenDas Landgericht Frankfurt am Main fällte am 14. November 2024 (Az. 2-03 O 275/24) ein Urteil, das die Balance zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten transidenter Personen neu auslotet. Im Fokus stand die juristische Frage, inwiefern journalistische Berichterstattung die individuellen Rechte einer transidenten Person zu wahren hat. Diese Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen in der aktuellen rechtlichen Debatte zur Sensibilisierung für die Rechte transidenter Menschen. Hintergrund des Urteils: Berichterstattung über transidente Frau im Fitnessstudio Die Klägerin, eine transidente Frau, ließ ihren Personenstand offiziell auf "weiblich" ändern, entschied sich jedoch gegen eine geschlechtsangleichende Operation . Im Frühjahr 2024 wurde ihr die Teilnahme an einem Probetraining in einem...
weiter lesenVG Koblenz weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab (5 K 720/24.KO) Das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz) hat am 21. Januar 2025 ( Aktenzeichen 5 K 720/24.KO ) die Klage einer Wohnungsinhaberin gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid zurückgewiesen. Sachverhalt Eine Frau richtet sich mit ihrer Klage gegen einen Bescheid über Rundfunkbeiträge. Der zuständige Beitragsservice fordert sie als Inhaberin einer Wohnung zur Begleichung dieser Beiträge auf. Da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht entsprach, erließ der Beklagte am 1. November 2023 einen Bescheid, der rückständige Beiträge sowie einen Säumniszuschlag festsetzte. Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin am 4. Dezember 2023 Widerspruch ein und brachte dabei verfassungsrechtliche sowie einfachrechtliche Einwände vor. Der Beklagte verwarf den...
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