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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Themengebiet Urheberrecht und Medienrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla (Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht) vor Ort in Bremerhaven.

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Negative Bewertungen auf Google können für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Sie beeinflussen nicht nur den Ruf eines Unternehmens, sondern auch dessen Sichtbarkeit in der Google-Suche. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht: Nicht jede Person darf ein Unternehmen auf Google bewerten. Fehlt eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen, kann eine Bewertung rechtlich angreifbar sein. Dieser Beitrag erklärt, wann Google-Bewertungen gelöscht werden können und wie betroffene Unternehmen gegen unberechtigte Bewertungen vorgehen können. 1. Bedeutung von Google-Bewertungen für Unternehmen Die Plattform von Google gehört auch im April 2026 weiterhin zu den wichtigsten Informationsquellen für Verbraucher. Über das...
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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. 5 U 104/24 ) erkannt, dass Fotografen die automatisierte Nutzung ihrer Werke unter gewissen Umständen dulden müssen. Im Mittelpunkt standen KI-Trainingsdaten, die für die Erstellung eines umfangreichen Datensatzes verwendet wurden. Das Gericht stärkt damit die Position von Organisationen, die Daten für das maschinelle Lernen aufbereiten, und definiert klare technische Anforderungen für den Urheberschutz. KI-Trainingsdaten und Urheberrecht: Bild-Scraping für die Wissenschaft Ein Berufsfotograf verklagte einen Verein, der mit dem Datensatz „LAION-5B“ Milliarden Bild-Text-Paare sammelte und analysierte. Der Verein lud Bilder automatisiert herunter, verglich sie mit bestehenden Beschreibungen, löschte sie...
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. 6 U 40/25 ) erkannt, dass das Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG auch für flüchtige Inhalte wie Instagram-Stories gilt. Dieses Urteil zieht eine klare Grenze für nicht-indizierte ästhetische Eingriffe. Die Entscheidung ist bedeutend für alle, die im Praxismarketing Ästhetische Medizin tätig sind und ihre Social-Media-Strategien überprüfen müssen. Der erweiterte Geltungsbereich des Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG Das Gericht klärte, dass ein " Vorher-Nachher-Vergleich " nicht bedeutet, dass die Bilder nebeneinander gezeigt werden müssen. Es reicht aus, dass der Betrachter durch die Abfolge der Inhalte – wie in einer Story üblich – den Vergleich gedanklich herstellt . Das OLG Frankfurt a.M. bejahte dies...
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