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Jetzt Profil anlegenAm 5. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Passagen aus persönlichen Briefen und Tagebucheinträgen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 UrhG erfüllen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit persönlichen Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung in der heutigen digitalen Welt. Urheberrecht und persönliche Schöpfungen bei Briefen und Tagebucheinträgen Die Entscheidung des OLG Hamburg ( AZ 5 U 51/23 ) basiert auf den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, der Sprachwerke als geschützte Werke definiert. Dabei gelten folgende Grundsätze: Persönliche geistige Schöpfung : Der Text muss individuelle Kreativität erkennen lassen. Damit ein Text als persönliche geistige...
weiter lesenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 24.10.2024 eine Entscheidung (Urt. v. 24.10.2024, Az. C-227/23) , mit weitreichenden Auswirkungen auf den Schutz von Kunstwerken in der Europäischen Union getroffen. Konkret geht es um die Frage, ob Mitgliedstaaten das Kriterium der materiellen Gegenseitigkeit anwenden dürfen, um Werke aus Drittstaaten unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil stärkt die Harmonisierung des Urheberrechts und hat insbesondere für Unternehmen, die kreative Werke schützen, praktische Relevanz. Die Ausgangslage: Schutz für Werke aus Drittstaaten Die Entscheidung des EuGH basiert auf einem Rechtsstreit zwischen der Vitra Collections AG, einem Schweizer Unternehmen, und dem niederländischen Möbelhändler Kwantum. Streitgegenstand war der „Dining Sidechair Wood“,...
weiter lesenDie Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im...
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