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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 136/24 ) entschieden, dass ein deutscher Puzzlehersteller Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ außerhalb Italiens uneingeschränkt vermarkten darf. Die Richter machten deutlich, dass das italienische Kulturgüterschutzrecht jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung entfaltet und bestätigen damit das Territorialitätsprinzip (nationales Recht gilt nur im eigenen Land). Die Entscheidung erhöht die Planungssicherheit für internationale Geschäftsmodelle und erinnert daran, gemeinfreie Inhalte stets länderspezifisch zu prüfen. Ausgangslage und Streitgegenstand Leonardo da Vincis Proportionsstudie von 1490 ist seit Langem gemeinfrei. Die Gallerie dell’Accademia in Venedig verwahrt das Original. Ein...
weiter lesenEin unscheinbarer Brief im Postkasten, doch der Inhalt hat es in sich: Eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal (früher bekannt als Waldorf Frommer) wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet. Für die meisten Empfänger ist dies ein Schock. Hohe Geldforderungen und eine beigefügte Unterlassungserklärung sorgen für große Verunsicherung. Doch keine Sorge: Mit dem richtigen Vorgehen lassen sich die Konsequenzen oft erheblich mildern. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zeige ich Ihnen, worauf es jetzt ankommt. Der Vorwurf: Was wirft Ihnen Frommer Legal vor? Die Kanzlei Frommer Legal vertritt große Inhaber von Film- und Serienrechten, wie Warner Bros. Entertainment oder Constantin Film Verleih. Der Vorwurf lautet in der Regel, dass über Ihren...
weiter lesenDie Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender stehen erneut im Fokus eines juristischen Grundsatzstreits. Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2025 ( Az. 37 O 2223/25 u.a. ) klargestellt, dass Medienplattformen keine Inhalte von ARD und ZDF ohne ausdrückliche Zustimmung übernehmen dürfen. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Medienunternehmen, Plattformbetreiber und Rechteinhaber. Streaming ohne Lizenz: Der Streitfall im Überblick Ein privater Medienanbieter hatte einen Streaming-Service aufgebaut, der systematisch Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender eingebunden hatte. Nutzerinnen und Nutzer konnten dort unter anderem Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Unterhaltungsformate von ARD und ZDF abrufen. Die Inhalte stammten nicht aus eigenen Lizenzvereinbarungen , sondern wurden direkt von...
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