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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. 5 U 104/24 ) erkannt, dass Fotografen die automatisierte Nutzung ihrer Werke unter gewissen Umständen dulden müssen. Im Mittelpunkt standen KI-Trainingsdaten, die für die Erstellung eines umfangreichen Datensatzes verwendet wurden. Das Gericht stärkt damit die Position von Organisationen, die Daten für das maschinelle Lernen aufbereiten, und definiert klare technische Anforderungen für den Urheberschutz. KI-Trainingsdaten und Urheberrecht: Bild-Scraping für die Wissenschaft Ein Berufsfotograf verklagte einen Verein, der mit dem Datensatz „LAION-5B“ Milliarden Bild-Text-Paare sammelte und analysierte. Der Verein lud Bilder automatisiert herunter, verglich sie mit bestehenden Beschreibungen, löschte sie...
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. 6 U 40/25 ) erkannt, dass das Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG auch für flüchtige Inhalte wie Instagram-Stories gilt. Dieses Urteil zieht eine klare Grenze für nicht-indizierte ästhetische Eingriffe. Die Entscheidung ist bedeutend für alle, die im Praxismarketing Ästhetische Medizin tätig sind und ihre Social-Media-Strategien überprüfen müssen. Der erweiterte Geltungsbereich des Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG Das Gericht klärte, dass ein " Vorher-Nachher-Vergleich " nicht bedeutet, dass die Bilder nebeneinander gezeigt werden müssen. Es reicht aus, dass der Betrachter durch die Abfolge der Inhalte – wie in einer Story üblich – den Vergleich gedanklich herstellt . Das OLG Frankfurt a.M. bejahte dies...
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Kurz vor Weihnachten erhalten viele Personen unerwartet Abmahnungen von Frommer Legal. Dieses Vorgehen kann besonders belastend sein, da die Feiertage eigentlich der Erholung dienen sollen und die weihnachtliche Stimmung schnell verloren geht. Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, bestimmte Handlungen zu unterlassen, meist im Zusammenhang mit Filesharing oder der Nutzung von Tauschbörsen. Frommer Legal mahnt häufig Urheberrechtsverletzungen ab und fordert neben der Unterlassungserklärung auch Schadensersatz in Höhe von 700 € für einen Film. Dazu kommen Abmahnkosten in Höhe von 248,80 € und ggf. noch Umsatzsteuer in Höhe von 47,27 €. Insgesamt beläuft sich die Forderung daher auf knapp unter 1.000 € . Es werden Abmahnungen in Bezug auf das öffentliche...
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