Fällt die arbeitsrechtliche Abfindung in die Insolvenz? Sie befinden sich in Privatinsolvenz. Während des Verfahrens kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber und Sie sollen eine Abfindung erhalten. Oder aber, Sie einigen sich in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht mit Ihrem Chef auf Zahlung einer Abfindung. Fällt diese Abfindung dann in die Insolvenz? Zunächst müssen Sie Ihren Insolvenzverwalter oder Treuhänder informieren. Ob Sie die Abfindung ganz oder teilweise behalten können, hängt davon ab, ob diese pfändbar ist. Bei Beantragung des Insolvenzverfahrens mussten Sie eine Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) unterschreiben. Damit fallen alle pfändbaren Lohn- und Gehaltsbestandteile oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge in die ...
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Uwe Grünert





Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:
- Kündigung
- Abfindung
- Lohn-/Bonus- und Vergütungsansprüche.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht bin ich auch aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter Experte im Bereich
Arbeitsrecht in der Insolvenz insbesondere bei
- Insolvenz Ihres Arbeitgebers
- Insolvenzbedingten Kündigungen des Insolvenzverwalters
- Insolvenzgeld
- Betriebsübergang.
Spezialisierungen
Kompetente Rechtsberatung im Arbeits- und Insolvenzrecht
Gemeinsam mit meinem Kollegen Jan Crummenerl vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber mit strategischem Weitblick, juristischer Präzision und konsequenter Durchsetzungskraft. Nach Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend – wir prüfen Erfolgsaussichten umgehend und entwickeln eine individuelle Prozess- oder Verhandlungsstrategie mit dem Ziel einer Weiterbeschäftigung oder einer überdurchschnittlichen Abfindung. Im Insolvenzfall sichern wir Lohn- und Gehaltsansprüche und beraten zu besonderen Risiken und Chancen. Ob Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Bonus, Provision oder Überstundenvergütung – Sie erhalten eine persönliche und lösungsorientierte Beratung. Schnelle Terminvergabe, klare Einschätzungen und maximale Einsatzbereitschaft zeichnen unsere anwaltliche Tätigkeit aus.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Absonderung
- Antrag Insolvenz
- Aussonderung
- Entschuldung
- Firmeninsolvenz
- Gläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzgründe
- Insolvenzplan
- Insolvenzrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzverschleppung
- Insolvenzverwalter
- Internationales InsolvenzR
- Liqudition
- Liquidation
- Planverfahren
- Privatinsolvenz
- Privatinsolvenzverfahren
- Rechnungslegung Insolvenz
- Regelinsolvenz
- Regelverfahren
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Sanierung
- Schulden
- Schuldensanierung
- Schuldnerberatung
- Sicherung der Masse
- Sonderinsolvenzen
- Überschuldung
- Umschuldung
- Unternehmensinsolvenz
- Unternehmenskonkurs
- Verbraucherinsolvenz
- Verfahrenseröffnung Insolvenz
- Verwaltung der Masse
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Zahlungsunfähigkeit
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e.V.
- Anwalt- und Notarverein Hagen e.V.
- Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung (DNRV)
Kanzlei Impressum
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Diensteanbieter
GRÜNERT RECHTSANWÄLTE Katalin & Uwe Grünert GbR
Anschrift & Kontaktdaten
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58300 Wetter
Telefon: 02335-6829080
Fax: 02335-68290829
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Aufsichtsbehörde
Nachfolgend finden Sie die für uns zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
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Website: https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Berufsrechtliche Angaben
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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Website: https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet:
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind hier abrufbar:
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
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im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum




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Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Für eine Suche muss das richtige Bundesland und das zuständige Insolvenzgericht ausgewählt werden. Sodann können die veröffentlichten Informationen der letzten zwei Wochen uneingeschränkt eingesehen werden. Bei einer Detailsuche mit dem Namen des Insolvenzschuldners können alle zu dem Insolvenzverfahren veröffentlichten Informationen abgerufen werden. Viele Institutionen, insbesondere Banken, prüfen die Veröffentlichungen täglich. Bei Arbeitgebern ist dieses Verfahren jedoch nicht üblich. Unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schreibt der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber des Schuldners an. Er muss ...
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