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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Versicherungsrecht Annahmefristen bei Lebensversicherungsanträgen: Klare Regeln dank § 147 Abs. 2 BGB
Die Annahmefrist eines Lebensversicherungsantrags sorgt regelmäßig für Streitfälle in der Praxis. Sie definiert den Zeitraum, in dem der Versicherer auf ein Angebot reagieren muss. Besonders § 147 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liefert dafür die gesetzlichen Grundlagen. Aktuelle Urteile, wie das des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( Az.: 12 U 108/21 – Urteil vom 24.10.2024 ), unterstreichen die Bedeutung einer klaren Fristregelung – und deren Auslegung in Ausnahmefällen. Bedeutung des § 147 BGB für die Vertragsannahme Gemäß § 147 BGB ist die Annahme eines Angebots von verschiedenen Umständen abhängig. Während bei Anwesenden die Annahme unverzüglich zu erfolgen hat (§ 147 Abs. 1 BGB), bleibt bei Abwesenden ein angemessener Zeitraum , der sich an üblichen Beförderungszeiten ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtliche Grenzen: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnen
Die Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des  Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind​​. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im ... weiter lesen
IT Recht Abschluss des Facebook-Verfahrens: Neue Perspektiven für Datenschutz und Nutzerkontrolle
Das langjährige Facebook-Verfahren des  Bundeskartellamts gegen Meta , ehemals Facebook, gilt seit Oktober 2024 als abgeschlossen. Mit einer umfassenden Einigung, die Nutzern des sozialen Netzwerks deutlich mehr Kontrolle über die Verknüpfung ihrer Daten einräumt, markiert das Ergebnis einen Meilenstein für Datenschutz und Wettbewerb. Bereits im Mai 2022 stellte das Bundeskartellamt fest, das Meta ein Anwendungsfall für die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB ist.  Verfahrensgang Februar 2019: Bundeskartellamt untersagt Facebook, Nutzerdaten ohne freiwillige Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen​​. Juni 2020: Bundesgerichtshof stützt die Entscheidung des Bundeskartellamts in einem Eilverfahren​​. 2021: OLG Düsseldorf legt dem Europäischen ... weiter lesen
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