Anwalt Verkehrsrecht Alsdorf – Fachanwälte finden!

Das Fördergerüst am Alsdorfer Annapark
Anwalt Verkehrsrecht Alsdorf (© georg_weber - Fotolia.com)

Probleme im Bereich des Verkehrsrechts gehören zu den häufigsten Ursachen einer rechtlichen Auseinandersetzung. Davon betroffen sein kann jeder, der sich auf der Straße bewegt. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als PKW-Fahrer oder auch als Kraftradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, ergo der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. Normiert findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in zahlreichen Vorschriften und Gesetzen. Was gemäß Verkehrsrecht rechtens ist, wird weitgehend im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ebenfalls von großer Relevanz sind die StVZO sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Motorradunfall, Fahrradunfall, Fußgängerunfall, PKW-Unfall – für jede Art von Verkehrsunfall gilt das Verkehrsrecht

Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um einen klassischen Rechtsbereich. Vielmehr setzt es sich aus verschiedenen Teilgebieten zusammen. Zu den ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Alsdorf


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Alsdorf

... Teilgebieten zählen das Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Eine Unfall gehört zu den Situationen, in der man als Bürger mit am wahrscheinlichsten mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht bloß Unfälle mit dem eigenen PKW wie ein Parkunfall, ein Wildunfall oder ein Auffahrunfall. Auch wenn man zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs ist, kann es zu einem Unfall kommen. Genauso mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad. Ist ein Unfall geschehen, dann können die Folgen durchaus schwerwiegend sein. Nicht bloß, wie es zum Unfall gekommen ist, muss offen gelegt werden. Es muss ein Unfallbericht verfasst werden und ferner müssen auch die Unfallschäden genauestens bewertet werden. Hierfür ist es oftmals unerlässlich, dass aufwendige Unfallgutachten erstellt werden. Wie sieht es mit dem eigenen Auto aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer trägt etwaige Abschleppkosten? Ist es zu Schäden bei Personen gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schmerzensgeld bezahlt oder gefordert wird? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in den Unfall involviert sein, um mit Folgen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Versperren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Schaulustige sind heute nicht mehr vor einer rechtlichen Verfolgung sicher.

Führerschein Probezeit und das Verkehrsrecht

An einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein ist jedoch nur eine von diversen Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen kann. Noch weitaus häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Problem bereiten. Kleinere Vergehen im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. In welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Das Knöllchen kann bis zu fünfundsechzig € betragen. Evtl. können noch weitere Kosten durch eine nötige Abschleppung des PKWs hinzukommen. Hat man zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr, eine Gefährdung im Straßenverkehr oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Wurde außerorts wie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies lediglich mit einer Geldstrafe geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag fristgerecht begleichen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zum Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist allgemeinhin auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich gravierender ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Ergänzungskursen teilzunehmen oder die Probezeit wird verlängert. Auch Fahren unter Alkoholeinfluss hat drastische Strafen zur Konsequenz. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit eine Geldstrafe ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Promillehöhe ab. Neben Flensburger Punkten und einer Geldstrafe kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Möglichen.

Bei diffizilen Fällen im Verkehrsrecht sollte unbedingt ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Verkehrsrecht kontaktiert werden

Die allermeisten Menschen sind heute auf den Besitz eines Führerscheins zwingend angewiesen. Verliert man den Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das berufliche und persönliche Leben oft drastische Konsequenzen haben. Und auch eine hohe Geldstrafe kann die persönliche finanzielle Situation außerordentlich negativ belasten. Genau deshalb sollte man bei Problemstellungen im Verkehrsrecht sofort einen Rechtsanwalt zum Verkehrsrecht aus Alsdorf kontaktieren. Der Anwalt oder die Anwältin aus Alsdorf im Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt in Alsdorf zum Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld verlangen kann und in welcher Höhe dieses anzusetzen ist. Dasselbe gilt für Schadenersatz. Des Weiteren kann der Verkehrsanwalt darüber informieren, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zugelassen werden. Handelt es sich bei dem vorliegenden verkehrsrechtlichen Problem um einen diffizileren Fall, bei dem zum Beispiel eine Freiheitsstrafe möglich ist, dann sollte man sich sofort an einen Fachanwalt im Verkehrsrecht in Alsdorf wenden. Der Fachanwalt im Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn beispielsweise ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht anhängig ist oder ein tödlicher Unfall verursacht und Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn die Beschuldigung im Raum steht, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Mandanten nicht nur über die rechtliche Situation informieren. Er wird auch den Schriftverkehr mit dem Gegner führen und bei Bedarf seinen Mandanten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsbereich Verkehrsrecht eine zusätzliche Qualifikation erworben. Das heißt, er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein außerordentliches fachliches Know-how in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Mandanten. So wird es dem Fachanwalt im Verkehrsrecht im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot zu verhindern und ein verhängtes Bußgeld zu minimieren. Auch eine Freiheitsstrafe, die im extremsten Fall gedroht hätte, kann der Rechtsanwalt im Idealfall vermeiden.

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