Anwalt Verkehrsrecht Ansbach – Fachanwälte finden!

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Anwalt Verkehrsrecht Ansbach (© Hans-Martin Goede - Fotolia.com)

Konflikte im Bereich des Verkehrsrechts gehören zu den häufigsten Gründen einer rechtlichen Auseinandersetzung. Davon betroffen sein kann jeder, der sich auf der Straße bewegt. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als Autofahrer oder auch als Motorradfahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Regeln und Vorschriften bei einer örtlichen Veränderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Vielzahl an Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Fahrradunfall, Kraftradunfall, Fußgängerunfall, Autounfall – für jede Art von Verkehrsunfall gilt das Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten zusammen. Hierzu zählen das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das ...

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Juristische Probleme aus dem Themengebiet Verkehrsrecht betreut Rechtsanwalt Martin Saager (Fachanwalt für Verkehrsrecht) im Ort Ansbach.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Ansbach


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Ansbach

Fachanwalt Verkehrsrecht Ansbach
Fachanwalt Verkehrsrecht Ansbach (© Hans-Martin Goede - Fotolia.com)
... Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Versicherungsrecht. Als Person ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am öftesten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht konfrontiert ist. Hierzu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Auffahrunfall, ein Parkunfall, ein Wildunfall, ein Gefahrgutunfall oder ein Unfall auf der Autobahn wie eine Massenkarambolage. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Fahrradunfall oder in einen Motorradunfall involviert sein. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die daraus resultierenden Folgen nicht selten groß. Der Ablauf des Unfalls muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss verfasst werden, die genauen Unfallschäden sind zu bewerten. Hierfür ist es oft unumgänglich, dass detaillierte Gutachten erstellt werden. Sind die Folgen für den eigenen PKW bloß eine Minderung des Wertes oder handelt es sich um einen technischen Totalschaden oder um einen wirtschaftlichen Totalschaden? Wer trägt mögliche Abschleppkosten? Ist es zu Schäden bei Personen gekommen? Muss Schmerzensgeld bezahlt werden zum Beispiel aufgrund von Knochenbrüchen? Probleme können sich bei einem Unfallgeschehen sogar dann ergeben, wenn man gar nicht aktiv am Geschehen beteiligt war, sondern als Schaulustiger (Gaffer) am Rand des Geschehens stand, die Rettungsgasse versperrt hat oder keine Erste Hilfe geleistet hat (unterlassene Hilfeleistung).

Fast jeder Verkehrsteilnehmer begeht irgendwann eine Verkehrsordnungswidrigkeit

An einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein ist jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen kann. Noch öfter sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und werden mit einem Bußgeld bestraft. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgesetzt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Das Knöllchen kann bis zu 65 Euro betragen. Evtl. können noch weitere Kosten durch eine nötige Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Bei anderen Delikten im Straßenverkehr wie einer Nötigung oder einer Gefährdung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Konsequenz ein Bußgeldverfahren sein. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, dann bekommt man für dieses Vergehen nur einen Bußgeldbescheid, vorausgesetzt, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht höher lag als 20 km/h über der festgelegten maximalen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb Ortschaften sowie außerhalb von Orten). Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann erhält man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Umgangssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Ist man noch in der Probezeit, dann können die Folgen deutlich gravierender ausfallen bis hin zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, der Auflage einen Ergänzungskurs zu besuchen und einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit eine Geldstrafe ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Höhe der Promille ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Ist man diesbezüglich bereits einmal auffällig geworden wird eine MPU angeordnet werden.

Bei diffizilen Fällen im Verkehrsrecht sollte in jedem Fall ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin zum Verkehrsrecht konsultiert werden

Die meisten Menschen sind heute zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Wird ein Fahrverbot verhängt oder verliert man die Fahrerlaubnis vollständig, dann kann das vor allem für das Berufsleben üble Konsequenzen haben. Und auch Geldstrafen können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus einschneidend auswirken. Genau deshalb sollte man bei Problemen im Verkehrsrecht unverzüglich eine Anwaltskanzlei im Verkehrsrecht in Ansbach konsultieren. Der Anwalt in Ansbach im Verkehrsrecht ist hierbei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt in Ansbach für Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses anzusetzen ist. Dasselbe gilt für Schadenersatz. Der Verkehrsanwalt kann z.B. auch darüber aufklären, ob Dashcam Aufzeichnungen als Beweis verwertbar sind. Bei komplexeren verkehrsrechtlichen Fällen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Freiheitsstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es angeraten, einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht aus Ansbach aufzusuchen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein kompetenter Partner, wenn z.B. ein Verfahren wegen Unfallflucht anhängig ist oder ein tödlicher Unfall verursacht und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn die Beschuldigung vorliegt, einen Kennzeichenmissbrauch verübt zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur informieren, sondern auch die Gerichtsvertretung übernehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein überdurchschnittliches fachliches Know-how im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Es besteht kein Zweifel, dass diese fachliche Kompetenz Klienten zu Gute kommt. So wird der Verkehrsanwalt im Bestfall eine Freiheitsstrafe vermeiden, ein etwaiges Bußgeld reduzieren oder auch ein Fahrverbot abwehren können.

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