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Zum Fachbereich Verkehrsrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit Fachanwaltssitz in Bad Bergzabern.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Bad Bergzabern


Verkehrsrecht Keine Zuzahlung bei coronabedingter Flugumbuchung
Karlsruhe (jur). Für die Umbuchung eines stornierten Flugs während der Coronapandemie dürfen die Fluggesellschaften keine Zuzahlung verlangen. Das gilt auch, wenn der neue Flugtermin erst erheblich später lag oder liegt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 27. Juni 2023 (Az.: X ZR 50/22).  Für coronabedingt stornierte Flüge hatte die Lufthansa ihren Kunden angeboten, sich ihr Ticket erstatten zu lassen oder auf einen anderen Termin umzubuchen. Allerdings hatte die Lufthansa bei einer Umbuchung auf einen deutlich späteren Termin einen Aufpreis verlangt. So musste ein Fluggast für einen von Ende März auf Mitte Juli 2020 verschobenen Flug von München nach Toulouse und zurück 75 Euro zuzahlen. Ein anderer Kunde, der einen Erste-Klasse-Flug von ... weiter lesen
Verkehrsrecht E-Scooter fahren unter Cannabiseinfluss begründet Führerscheinentzug
Berlin (jur). Wer unter Cannabiseinfluss einen E-Scooter fährt, muss mit dem Entzug seines Führerscheins rechnen. Reicht der E-Scooter-Fahrer nicht das geforderte Gutachten über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ein, ist von einer Ungeeignetheit zur Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr auszugehen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 24. Juli 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 11 L 184/23).  Im konkreten Fall hatte die Polizei im Juli 2022 einen E-Scooter-Fahrer angehalten, der in Schlangenlinien mehrfach nah an geparkte Autos herangefahren war. In einer Blutprobe wurde der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen. Gegenüber der Polizei gab der Mann an, täglich Cannabis zu konsumieren. Er würde auch jeden Tag Auto fahren.  Die Fahrerlaubnisbehörde ... weiter lesen
Verkehrsrecht BGH: (Noch) Keine Entscheidung zur Promillegrenze für E-Scooter
21.07.2023
Der BGH hat durch Beschluss vom 13.4.2023 - 4 StR 439/22 – entschieden, dass für E-Scooter, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fallen, der Grenzwert zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille liegt. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Angeklagte mit einem E-Scooter gefahren war, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen konnte. Elektrokleinstfahrzeuge sind aber nur solche, die eine Maximalgeschwindigkeit von bis 20 km/h erreichen. Die Frage, ob die 1,1 Promillegrenze zur absoluten Fahruntauglichkeit auch für E-Scooter gilt, auf die die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung anwendbar ist (max. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h), hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offengelassen. Die Tendenz in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und ... weiter lesen
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