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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat am 5. Februar 2025 ( Aktenzeichen 7 U 76/24 ) entschieden, die Berufung eines Käufers eines Tesla-Fahrzeugs zurückzuweisen. Dieser hatte nach einem Widerruf die Rückabwicklung des Online-Kaufvertrags gefordert. Sachverhalt Ein Verbraucher bestellte am 3. April 2022 über die Website eines Fahrzeugherstellers ein Elektrofahrzeug vom Typ Tesla Modell Y 2022 zum Preis von 66.170 Euro. Im Zuge des Bestellprozesses leistete er eine Anzahlung von 250 Euro. Der Hersteller stellte ihm eine Widerrufsbelehrung gemäß den Vorgaben der §§ 312g, 355 ff. BGB zur Verfügung, deren genauer Inhalt im Urteil des Landgerichts Hildesheim auf Seite 3 wiedergegeben ist. Das Fahrzeug wurde dem Käufer am 10. August 2022 übergeben, nachdem ihm zuvor die Zulassungsbescheinigung Teil II...
weiter lesenKeiner möchte in die Situation kommen, aber insbesondere die stetig zunehmende Zahl von Fahrzeugen im Straßenverkehr lässt die Wahrscheinlichkeit, dass man doch einmal in einen Unfall verwickelt werden könnte, weiter steigen. Was also ist nach Möglichkeit für die Schadenregulierung zu tun, wenn es dann doch einmal „gekracht“ hat? Wenn möglich und vorhanden, sollten Sie andere Verkehrsteilnehmer nach deren Adressdaten befragen, die als Zeugen des Unfallgeschehens in Frage kommen. Weiterhin ist stets zu empfehlen, die Polizei zu rufen, auch wenn man annimmt, es würde sich wohl nur um einen geringeren Blechschaden handeln. Notieren Sie sich das Kennzeichen sowie die vollständigen Namen und Daten des anderen Fahrers, des Halters des von diesem benutzten Fahrzeugs sowie dessen...
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