Anwalt Verkehrsrecht Bad Neuenahr-Ahrweiler – Fachanwälte finden!

Bad Neuenahr
Anwalt Verkehrsrecht Bad Neuenahr-Ahrweiler (© Andreas Safreider - Fotolia.com)

Es existiert kaum ein anderer Rechtsbereich, mit dem beinahe jeder im Lebensverlauf konfrontiert ist: das Verkehrsrecht. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als Autofahrer oder auch als Kraftradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. Geregelt findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in einer großen Anzahl an Gesetzen und Vorschriften. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO (Straßenverkehrsordnung), die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), die FeV, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Ein Unfall im Straßenverkehr egal ob mit PKW, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Kraftrad hat gravierende Folgen

Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um kein klassisches Rechtsgebiet, denn es setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Summa summarum sind es fünf ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Bad Neuenahr-Ahrweiler


Verkehrsrecht Neuer THC-Grenzwert gilt für alte Fälle!
16.09.2024
Das OLG Oldenburg hat einen Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG freigesprochen. Hintergrund war, dass der Betroffene vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldbuße von 1.000 € und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Er hatte ein Fahrzeug mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml THC im Blut geführt und damit nach der alten Rechtslage gegen § 24 a StVG verstoßen. Nach dem Urteil wurde der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC ins Gesetz aufgenommen. Das OLG Oldenburg führt aus: „Zwar war zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Papenburg noch davon auszugehen, dass der Betroffene mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut gegen § 24a StVG verstoßen hat. Durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene 6. Gesetz zur Änderung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Freispruch nach neuer Cannabisregel: OLG hebt Urteil auf
Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 29.08.2024 ( Az. 2 ORbs 95/24 ) einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Maßgeblich für den Freispruch war eine Gesetzesänderung, die den Grenzwert für THC im Blut erhöhte. Sachverhalt Ein Mann aus dem Landkreis Leer war zunächst vom Amtsgericht Papenburg verurteilt worden, nachdem er unter Cannabiseinfluss Auto gefahren war. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein THC-Wert von 1,3 ng/ml in seinem Blut festgestellt. Daraufhin verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 1000€ sowie ein dreimonatiges Fahrverbot nach § 24a StVG. Der Mann legte Einspruch gegen das Urteil ein, woraufhin der Fall am 29. August 2024 vom Oberlandesgericht Oldenburg erneut geprüft wurde. ... weiter lesen
Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Bad Neuenahr-Ahrweiler

... Teilbereiche: das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Als Bürger ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am öftesten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Unfälle mit dem eigenen Auto wie ein Wildunfall, ein Parkunfall oder ein Auffahrunfall. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die daraus resultierenden Konsequenzen oft groß. Der Ablauf des Unfalls muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss verfasst werden, die genauen Unfallschäden sind zu bewerten. In nicht wenigen Fällen müssen dafür genaue und umfangreiche Unfallgutachten erstellt werden. Sind die Folgen für das eigene Auto lediglich eine Wertminderung oder handelt es sich um einen Totalschaden? Wer trägt mögliche Abschleppkosten? Sind Menschen zu Schaden gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schmerzensgeld bezahlt oder gefordert wird? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in das Unfallgeschehen verwickelt sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Versperren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Schaulustige sind heute nicht mehr vor einer Strafe sicher.

Verkehrszentralregister, Bußgeld, Führerscheinentzug, Fahren unter Alkoholeinfluss

Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch öfter als Straßenverkehrsunfälle sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Kleinere Vergehen im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. In welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf bis zu 65 Euro belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Hat man zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr, eine Gefährdung im Straßenverkehr oder eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, erhält man bis zu einer Überschreitung von max. 20 km/h (außer- wie innerorts) nur einen Bußgeldbescheid, in dem ein Geldbetrag eingefordert wird. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann erhält man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Alltagssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Folgen deutlich schwerwiegender. So kann zum Beispiel die Probezeit verlängert werden, man kann gezwungen werden an speziellen Kursen teilzunehmen oder man verliert die Fahrerlaubnis sogar vollständig. Auch Fahren unter Alkoholeinfluss hat drastische Strafen zur Konsequenz. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Höhe der Promille ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine MPU angeordnet werden.

Bei Rechtsproblemen im Verkehrsrecht sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden

Die allermeisten Bürger sind heute dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Verliert man den Führerschein oder wird ein Fahrverbot verhängt, kann das vor allem in Bezug auf das Berufsleben schlimme Folgen mit sich bringen. Und auch, wenn man ein hohes Bußgeld zahlen muss, kann dies zu durchaus üblen finanziellen Schwierigkeiten führen. Genau aus diesem Grund ist es dringend empfohlen, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zu wenden. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise bezichtigt wird, einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben oder der Versicherer Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu übernehmen. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, diese als Beweismittel zu nutzen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Problemstellungen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Gefängnisstrafe im Bereich des Wahrscheinlichen liegt, ist es zu empfehlen, einen Fachanwalt im Verkehrsrecht in Bad Neuenahr-Ahrweiler aufzusuchen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn beispielsweise ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht anhängig ist oder ein tödlicher Unfall verursacht und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn man bezichtigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur über die Rechtslage aufklären. Er wird auch den Schriftverkehr mit der gegnerischen Partei führen und bei Bedarf seinen Klienten vor Gericht vertreten. Ein Fachanwalt hat im Rechtsbereich Verkehrsrecht eine Zusatzqualifikation absolviert. Das heißt, er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein außerordentliches fachliches Know-how in allen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Keine Frage, dass diese Fachkompetenz Mandanten zu Gute kommt. So wird es dem Fachanwalt zum Verkehrsrecht im Bestfall möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden und ein ausgesprochenes Bußgeld zu minimieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im schlimmsten Fall bevor gestanden hätte, kann der Rechtsanwalt im Idealfall vermeiden.

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