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Amtsgericht Bruchsal
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Es gibt vermutlich kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Laufe seines Lebens noch nicht in Kontakt gekommen ist. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als PKW-Fahrer oder auch als Motorradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Personen und Gütern, in Zusammenhang stehen. In der BRD ist das Verkehrsrecht in einer großen Fülle an Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt. Was gemäß Verkehrsrecht zulässig ist, wird im weitesten Sinne im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ebenfalls von großer Relevanz sind die StVZO sowie die FeV (Fahrerlaubnisverordnung).

Der Unfall im Straßenverkehr und seine Folgen

Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um einen klassischen Rechtsbereich. Vielmehr setzt es sich aus diversen Teilgebieten zusammen. Dazu zählen das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Versicherungsrecht. Als Bürger ist es ein Unfall ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Bruchsal


Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen
Verkehrsrecht Cannabis - Grenzwert angehoben
04.07.2024
Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des  Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat den Bundestag passiert. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es ist damit zu rechnen, dass es noch diesen Sommer verkündet werden und damit in Kraft treten wird. Folgende Änderungen des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts in Bezug auf Cannabis werden im Wesentlichen kommen: In § 24a StVG wird folgender Absatz eingeführt werden: „(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.“ Dieses dürfte die wichtigste Änderung sein. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, der ... weiter lesen
Verkehrsrecht Cannabislegalisierung: MPU trotzdem nach erstem Verstoß?
18.04.2024
Die Cannabislegalisierung hat im Wesentlichen zu Änderungen in zwei Regelungskomplexen betreffend Führerscheinsachen geführt. Punkt 1: Die Anhebung des Grenzwertes. Hierbei geht es darum, ab welchem THC-Wert (Aktiv-Wert) eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bislang geht die Rechtsprechung von 1 ng/ml THC aus. Der Wert soll nun (endlich) auf vermutlich 3,5 ng/ml angehoben werden. Da das (noch) nicht passiert ist, werde ich mich mit diesem Thema in diesem Beitrag nicht weiter beschäftigen. Es folgt ein gesonderter Beitrag, falls und sobald das Gesetz in Kraft getreten sein wird. Wichtig für Betroffene laufender Verfahren ist, dass die jeweiligen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Fällen, in denen 1,0 ng/ml überschritten, aber 3,5 ng/ml nicht erreicht sind, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Bruchsal

Fachanwalt Verkehrsrecht Bruchsal
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... im Straßenverkehr, der mit am häufigsten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht konfrontiert ist. Hierzu zählen nicht nur Unfälle mit dem eigenen Auto wie ein Parkunfall, ein Wildunfall oder ein Auffahrunfall. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die daraus resultierenden Konsequenzen nicht selten groß. So muss nicht nur der Hergang des Unfalls offen gelegt werden. Es muss außerdem ein Unfallbericht verfasst werden und ferner gilt es die Unfallschäden einzuschätzen. Hierfür ist es oftmals unumgänglich, dass aufwendige Unfallgutachten erstellt werden. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer bezahlt für das Abschleppen? Sind Menschen zu Schaden gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schmerzensgeld gefordert oder bezahlt wird? Probleme können sich bei einem Unfall sogar dann ergeben, wenn man gar nicht aktiv am Unfall beteiligt war, sondern als Schaulustiger (Gaffer) an der Seite stand, die Rettungsgasse blockiert hat oder keine Erstversorgung geleistet hat (unterlassene Hilfeleistung).

Führerschein Probezeit und das Verkehrsrecht

An einem Unfall beteiligt zu sein ist allerdings nur eine von diversen Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen kann. Noch häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt gerät. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und werden mit einem Bußgeld geahndet. In welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig Euro belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Hat man z.B. eine Nötigung im Straßenverkehr, eine Gefährdung im Straßenverkehr oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Wurde innerorts wie außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu max. 20 km/h überschritten, dann wird das lediglich mit einer Geldstrafe geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugestellt und muss den Betrag fristgerecht überweisen. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann erhält man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist umgangssprachlich auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Ist man noch in der Probezeit, dann können die Folgen deutlich gravierender ausfallen bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug, der Auflage einen Aufbaukurs zu besuchen und / oder einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, der muss mit drastischen Strafen rechnen. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Höhe der Promille ab. Auch ein Fahrverbot, ein Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können die Folge von Alkohol am Steuer sein.

Sie haben eine verkehrsrechtliche Frage oder ein Problem? Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht hilft weiter

Für einen großen Teil der Menschen ist es heute lebenswichtig, ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Verliert man die Fahrerlaubnis oder wird ein Fahrverbot verhängt, kann das gerade in Bezug auf das berufliche Leben drastische Folgen mit sich bringen. Und auch ein hohes Bußgeld kann die persönliche finanzielle Situation extrem negativ belasten. Daher sollte man sich bei Problemstellungen im Verkehrsrecht umgehend an einen Anwalt in Bruchsal zum Verkehrsrecht wenden. Der Rechtsanwalt aus Bruchsal zum Verkehrsrecht ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Der Rechtsanwalt in Bruchsal zum Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise bezichtigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder der Versicherer Schwierigkeiten macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Anwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Gerade wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem schwieriger gestaltet und vielleicht sogar eine Freiheitsstrafe im Raum steht, sollte man sich von vornherein an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bruchsal wenden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte beispielsweise sofort herangezogen werden, wenn eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man des Kennzeichenmissbrauchs beschuldigt wird, z.B. um eine Abschleppung zu verhindern, ist ein Fachanwalt die optimale Kontaktperson. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Mandanten nicht nur über die Rechtslage informieren. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen und bei Bedarf seinen Mandanten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt nicht nur in im theoretischen Bereich über ein überdurchschnittliches Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Klienten. So wird der Anwalt im Bestfall eine Freiheitsstrafe vermeiden, ein verhängtes Bußgeld reduzieren oder auch ein Fahrverbot abwehren können.

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