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Aktuelle Ratgeber zum Thema Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Anlieger frei: Wer darf einfahren, durchfahren oder frei parken?
Viele Autofahrer fragen sich, was das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ bedeutet. Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Zusatzzeichen Anlieger frei findet sich etwa unter dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, Verbot für Kraftfahrzeuge bzw. „Verbot für Krafträder“. Dabei handelt es sich um sogenannte Vorschriftszeichen im Sinne von § 41 StVO. Die Befugnis zur Regelung ergibt sich aus § 45 StVO.
Leider findet sich im Gesetz keine Definition darüber, was eigentlich unter einem „Anlieger“ zu verstehen ist. Darunter fallen zunächst einmal alle Grundstückseigentümer und Bewohner, die auf der jeweiligen Straße wohnen. Doch wie sieht es mit Besuchern aus?
Auch Besucher sind Anlieger
Wer als Besucher...weiter lesen
Verkehrsrecht
Falschparker am Taxistand dürfen sofort abgeschleppt werden
Leipzig (jur). Kraftfahrzeuge, die im absoluten Halteverbot an einem ausgeschilderten Taxistand stehen, dürfen sofort abgeschleppt werden. Bestimmte Wartezeiten sind dann nicht zu beachten, urteilte am Mittwoch, 9. April 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 3 C 5.13).
Danach muss ein Reisebusunternehmer die Rechnung eines Abschleppdienstes in Höhe von 513 Euro bezahlen. Er hatte an einem Juliabend 2011 seinen Bus im absoluten Halteverbot an einem Taxistand in Frankfurt-Sachsenhausen abgestellt. Ein Hilfspolizist der Stadt entdeckte ihn dort um 19.30 Uhr. Er gab sich noch alle Mühe, den Fahrer zu finden. Er suchte in der näheren Umgebung nach ihm und wählte vergeblich eine im Reisebus ausgelegte Mobilfunknummer an.
Als all dies ohne Erfolg blieb, bestellte der Hilfspolizist ein...weiter lesen
Verkehrsrecht
Handy am Steuer: Das bloße Halten und Umlagern ist erlaubt
In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren
über die Rechtslage bei der Nutzung von Mobilfunkgeräten während der Autofahrt.
Der Bußgeldkatalog sieht hierfür bei Taten ab dem 19. Oktober 2017 folgende Ahndung vor:
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt:
100 € und 1 Punkt
… mit Gefährdung:
150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
… mit Sachbeschädigung:
200 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
Als Fahrradfahrer das Handy genutzt:
55 €
Bei der insoweit verletzten Vorschrift handelt es sich um § 23 Abs. 1a StVO.
In dieser Vorschrift heißt es insoweit wie folgt:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information...weiter lesen