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Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsbereich, mit dem die meisten Bürger schon einmal in Kontakt gekommen sind. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als PKW-Fahrer oder auch als Motorradfahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Verkehrswegen. Das Verkehrsrecht auf deutschen Verkehrswegen ist durch viele Vorschriften und Gesetze geregelt. Was laut Verkehrsrecht erlaubt ist, wird weitgehend im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ebenfalls von tragender Wichtigkeit sind die StVZO sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Auch wenn man nicht direkt in einen Verkehrsunfall involviert ist, kann es zu rechtlichen Folgen kommen

Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilgebieten zusammen. Summa summarum sind es 5 Teilgebiete: das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Als Person ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am häufigsten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht konfrontiert ist. Mit Unfall ist damit nicht nur ein allgemeiner Autounfall gemeint wie ein Parkunfall oder auch ein Auffahrunfall oder eine Massenkarambolage, wie sie sich z.B. bei Nebel auf der Autobahn ereignet. Auch wenn man zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs ist, kann ein Unfall geschehen. Genauso mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die daraus resultierenden Konsequenzen oft groß. So muss nicht nur der Hergang des Unfalls offen gelegt werden. Es muss außerdem ein Unfallbericht verfasst werden und ferner gilt es die Unfallschäden zu bewerten. Dafür ist es oft unumgänglich, dass aufwendige Gutachten verfasst werden. Sind die Folgen für den eigenen PKW lediglich eine Wertminderung oder handelt es sich um einen Totalschaden? Wer kommt für die Abschleppkosten auf? Sind Personen zu Schaden gekommen? Sind Schmerzensgeldzahlungen zu erwarten? Probleme können sich bei einem Unfall sogar dann ergeben, wenn man gar nicht aktiv am Geschehen beteiligt war, sondern als Schaulustiger (Gaffer) am Rand des Geschehens stand, die Rettungsgasse versperrt hat oder keine Erste Hilfe geleistet hat (unterlassene Hilfeleistung).

Verkehrsordnungswidrigkeiten - kaum ein Teilnehmer am Straßenverkehr, der diese noch nicht begangen hat

Allerdings ist ein Verkehrsunfall nur eine Möglichkeit, mit dem Verkehrsrecht in Berührung zu kommen. Noch deutlich häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu einem Problem werden. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig Euro belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Hat man zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr, eine Gefährdung im Straßenverkehr oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, erhält man bis zu einer Überschreitung von bis 20 km/h (außer- wie innerorts) lediglich einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldstrafe eingefordert wird. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann erhält man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Diese sind umgangssprachlich auch als Flensburg Punkte bekannt. Ist man noch in der Probezeit, dann können die Konsequenzen deutlich schwerwiegender ausfallen bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug, der Verpflichtung einen Aufbaukurs zu besuchen und / oder einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer betrunken oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, der muss mit empfindlichen Folgen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes und etwaige weitere Strafen sind davon abhängig, wie hoch der Blutpromillegehalt ist (Blutalkoholkonzentration). Auch ein Fahrverbot, ein Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können die Folge von Alkohol am Steuer sein.

Bei Problemen im Verkehrsrecht hilft ein Verkehrsanwalt weiter

Die allermeisten Bürger sind in der heutigen Zeit auf den Besitz einer Fahrerlaubnis dringend angewiesen. Wird ein Fahrverbot verhängt oder verliert man die Fahrerlaubnis vollständig, dann kann das gerade für das berufliche Leben üble Konsequenzen haben. Und auch eine hohe Geldstrafe kann die persönliche finanzielle Situation extrem negativ belasten. Genau aus diesem Grund sollte man bei Problemen im Verkehrsrecht sofort einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zum Verkehrsrecht in Hof kontaktieren. Der Rechtsanwalt in Hof zum Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt aus Hof für Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses anzusetzen ist. Das gleiche gilt für Schadenersatz. Anwälte und Anwältinnen für Verkehrsrecht können beispielsweise auch darüber aufklären, ob Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweis verwertbar sind. Vor allem wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem schwieriger gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Raum steht, sollte man sich von vornherein an eine Fachanwaltskanzlei im Verkehrsrecht in Hof wenden. Fälle, in denen es sicherlich eine weise Entscheidung ist, sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, sind beispielsweise eine Anklage wegen Fahrerflucht, fahrlässiger Tötung oder der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung. Auch wenn man des Kennzeichenmissbrauchs beschuldigt wird, zum Beispiel um eine Abschleppung zu verhindern, ist ein Fachanwalt die ideale Kontaktperson. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Mandanten nicht nur über die rechtliche Situation aufklären. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen und im Bedarfsfall seinen Mandanten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsbereich Verkehrsrecht eine Zusatzqualifikation absolviert. D.h., er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein außerordentliches Fachwissen in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Davon wird der Mandant profitieren. So wird es dem Verkehrsanwalt im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot zu verhindern und ein verhängtes Bußgeld zu reduzieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im extremsten Fall gedroht hätte, kann der Anwalt im besten Fall abwenden.


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