Anwalt Verkehrsrecht Flensburg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Verkehrsrecht Flensburg (© Ralf Gosch - Fotolia.com)

Konflikte im Bereich des Verkehrsrechts gehören zu den häufigsten Ursachen für einen Rechtsstreit. Davon betroffen sein kann jeder, der sich auf der Straße bewegt. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Motoradfahrer oder als PKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Verkehrswegen. Das Verkehrsrecht auf bundesdeutschen Verkehrswegen ist durch viele Vorschriften und Gesetze geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO (Straßenverkehrsordnung), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Motorradunfall, Radunfall, Fußgängerunfall, PKW-Unfall – für jede Art von Unfall im Straßenverkehr gilt das Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Zu den Teilgebieten zählen das ...

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Rechtsprobleme aus dem Fachbereich Verkehrsrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Christoph Andresen (Fachanwalt für Verkehrsrecht) im Ort Flensburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Flensburg


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Flensburg

Fachanwalt Verkehrsrecht Flensburg
Fachanwalt Verkehrsrecht Flensburg (© Ralf Gosch - Fotolia.com)
... Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Eine Unfall gehört zu den Anlässen, in der man als Bürger mit am ehesten mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Parkunfall, ein Auffahrunfall, ein Wildunfall oder ein Unfall auf der Autobahn wie eine Massenkarambolage. Auch mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad kann man in einen Unfall verwickelt sein oder einen Unfall verursachen. Ebenso als Fußgänger. Ist ein Unfall geschehen, dann können die Folgen durchaus schwerwiegend sein. Nicht bloß, wie es zum Unfall gekommen ist, muss offen gelegt werden. Es muss ein Unfallbericht geschrieben werden und überdies müssen auch die Unfallschäden exakt bewertet werden. Hierfür ist es oftmals unerlässlich, dass detaillierte Unfallgutachten erstellt werden. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer bezahlt für das Abschleppen? Sind Menschen verletzt worden oder sogar ums Leben gekommen? Sind Schmerzensgeldzahlungen zu erwarten? Probleme können sich bei einem Unfall sogar dann ergeben, wenn man gar nicht aktiv am Unfall beteiligt war, sondern als Gaffer an der Seite stand, die Rettungsgasse blockiert hat oder keine Erste Hilfe geleistet hat (unterlassene Hilfeleistung).

Verkehrsordnungswidrigkeiten und deren rechtliche Verfolgung

Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch öfter sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät. Kleinere Delikte im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Wie hoch die Strafe ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Dieser kann sich auf bis zu fünfundsechzig € belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Hat man z.B. eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen, eine Nötigung im Straßenverkehr oder eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Wurde innerorts wie außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies nur mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht überweisen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zur Geldstrafe noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist allgemeinhin auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich drastischer ausfallen. Man kann den Führerschein komplett verlieren, gezwungen werden an Aufbaukursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und mögliche weitere Sanktionen hängen davon ab, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Neben Flensburger Punkten und einem Bußgeld kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Wahrscheinlichen.

Droht Ihnen eine Anklage wegen einem Fahren ohne Führerschein? Lassen Sie sich von einem Anwalt zum Verkehrsrecht unterstützen

Die allermeisten Menschen sind heute dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Verliert man den Führerschein oder wird ein Fahrverbot ausgesprochen, kann das vor allem in Bezug auf das berufliche Leben schlimme Konsequenzen mit sich bringen. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus negativ auswirken. Genau deshalb ist es unbedingt angeraten, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Flensburg zu wenden. Der Rechtsanwalt aus Flensburg zum Verkehrsrecht ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Der Rechtsanwalt aus Flensburg für Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise bezichtigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder der Versicherer Schwierigkeiten macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Problemstellungen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es angeraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Flensburg aufzusuchen. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht sollte beispielsweise umgehend herangezogen werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man beschuldigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt im Verkehrsrecht fachkundig die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur umfassend über die Rechtslage informieren und den Schriftverkehr mit der gegnerischen Partei führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein sehr großes Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Klienten. So wird es dem Fachanwalt im Verkehrsrecht im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden und ein verhängtes Bußgeld zu reduzieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im extremsten Fall gedroht hätte, kann der Rechtsanwalt im besten Fall vermeiden.

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