Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsbereich, mit dem viele Bürger bereits einmal in Kontakt gekommen sind. Sei es als Autofahrer, als Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Fülle an Einzelgesetzen und Vorschriften geregelt. Was gemäß Verkehrsrecht zulässig ist, wird weitgehend im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die StVZO sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Nicht nur Autofahrer betrifft das Verkehrsrecht Das Verkehrsrecht ist dabei kein klassischer Rechtsbereich, sondern setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Zu den Teilgebieten zählen das Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Eine Unfall gehört zu den ...
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Verkehrsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Dirk Graf (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus der Stadt Frechen.
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Fachanwalt Gunnar Semrau mit Rechtsanwaltskanzlei in Frechen bietet anwaltliche Beratung bei juristischen Problemen im Themenbereich Verkehrsrecht.

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25 ) klargestellt, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt und bußgeldbewehrt ist. Bußgeld bestätigt: E-Zigarette bedienen am Steuer verboten Der zum Tatzeitpunkt 46 Jahre alte Mann aus Köln befuhr am Nachmittag des 22. März 2024 mit seinem Audi A6 die Autobahn A 59 bei Sankt Augustin. Zwei Polizeibeamte beobachteten, dass der Fahrer während der Fahrt wiederholt Tippbewegungen an einem Gerät im vorderen Fahrzeuginnenraum ausführte. Aufgrund dieses Verhaltens gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. In der Folge setzte die Stadt Siegburg gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fest. Gegen diesen...
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Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen können. Noch öfter als Unfälle auf Straßen sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Die meisten minder schweren Verstöße im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Das Knöllchen kann bis zu 65 Euro betragen. Evtl. können noch zusätzliche Kosten durch eine nötige Abschleppung des PKWs hinzukommen. Hat man z.B. einen anderen PKW-Fahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat dies ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Konsequenz. Wurde außerorts wie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies nur mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugestellt und muss den Betrag fristgerecht begleichen. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann bekommt man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Umgangssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Sanktionen deutlich gravierender ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Aufbaukursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Maßnahmen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und mögliche weitere Sanktionen sind davon abhängig, wie hoch der Blutpromillegehalt ist (Blutalkoholkonzentration). Neben Flensburger Punkten und einer Geldstrafe kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt im Bereich des Möglichen.
Für einen Großteil der Bürger ist es heute essentiell, ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das persönliche und berufliche Leben oftmals schlimme Konsequenzen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus einschneidend auswirken. Genau deshalb ist es dringend empfohlen, sich bei Problemen im Verkehrsrecht an eine versierte Fachperson wie an einen Rechtsanwalt zum Verkehrsrecht in Frechen zu wenden. Ein Anwalt aus Frechen im Verkehrsrecht ist nicht nur die beste Anlaufstelle, wenn man einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen hat, gegen den man angehen möchte. Der Rechtsanwalt in Frechen für Verkehrsrecht kann auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn man beispielsweise beschuldigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder die Versicherung Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Handelt es sich bei dem vorliegenden Verkehrsrechtsproblem um einen diffizileren Fall, bei dem z.B. eine Gefängnisstrafe möglich ist, dann sollte man sich sofort an einen Fachanwalt im Verkehrsrecht aus Frechen wenden. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht sollte beispielsweise sofort konsultiert werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man des Kennzeichenmissbrauchs bezichtigt wird, zum Beispiel um eine Abschleppung zu verhindern, ist ein Fachanwalt die ideale Kontaktperson. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur ausführlich über die rechtliche Situation informieren und die schriftliche Korrespondenz mit dem Gegner führen. Er wird auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht verfügt nicht nur in im theoretischen Bereich über ein überdurchschnittliches Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Davon wird der Mandant profitieren. So wird der Anwalt im Idealfall eine Freiheitsstrafe abwenden, ein verhängtes Bußgeld reduzieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.