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Fachanwalt Hans-Joachim Kathen mit Fachanwaltskanzlei in Fritzlar hilft Mandanten persönlich bei aktuellen Rechtsfragen im Fachbereich Verkehrsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Fritzlar


Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen
Verkehrsrecht Cannabis - Grenzwert angehoben
04.07.2024
Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des  Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat den Bundestag passiert. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es ist damit zu rechnen, dass es noch diesen Sommer verkündet werden und damit in Kraft treten wird. Folgende Änderungen des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts in Bezug auf Cannabis werden im Wesentlichen kommen: In § 24a StVG wird folgender Absatz eingeführt werden: „(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.“ Dieses dürfte die wichtigste Änderung sein. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, der ... weiter lesen
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