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Es gibt vermutlich kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Lebensverlauf noch nicht kollidiert ist. Sei es als Fahrradfahrer, als Fußgänger, als Kraftradfahrer oder als PKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Straßen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Fülle an Einzelgesetzen und Vorschriften geregelt. Von höchster Relevanz sind dabei die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die StVO und die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Verkehrsunfall – kaum einer ist im Lebensverlauf hiervon nicht betroffen

Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um kein klassisches Rechtsgebiet, denn es setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Insgesamt sind es 5 Teilgebiete: das Verkehrsstrafrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Eine Unfall gehört zu den Anlässen, in der man als Person mit am ...

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Zum Themenbereich Verkehrsrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Christian Josef Bernhard Sitter (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus Gotha.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Gotha


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Gotha

Fachanwalt Verkehrsrecht Gotha
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... wahrscheinlichsten mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt. Dazu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Parkunfall, ein Auffahrunfall, ein Wildunfall, ein Gefahrgutunfall oder ein Autobahnunfall (z.B. Massenkarambolage auf der Autobahn). Auch wenn man zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs ist, kann ein Unfall geschehen. Ebenso mit dem Fahrrad oder mit dem Kraftrad. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die Konsequenzen nicht selten weitreichend. Nicht nur, wie es zum Unfall gekommen ist, muss offen gelegt werden. Es muss ein Unfallbericht verfasst werden und überdies müssen auch die Unfallschäden genauestens eingeschätzt werden. Oftmals sind dafür umfassende Gutachten von Nöten. Wie ist der Schaden beim eigenen Auto einzustufen? Liegt nur eine Wertminderung vor oder ist es gar ein Totalschaden? Wer bezahlt für das Abschleppen? Sind Menschen verletzt worden oder sogar ums Leben gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schmerzensgeld gefordert oder bezahlt wird? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in das Unfallgeschehen verwickelt sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Gaffer sind heutzutage nicht mehr vor einer Strafe sicher.

Verkehrsordnungswidrigkeiten - kaum ein Teilnehmer am Straßenverkehr, der diese noch nicht begangen hat

Doch ein Verkehrsunfall ist nur ein Bereich, in dem Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt gerät. Viele Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und werden mit einem Bußgeld bestraft. In welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abgestellt oder die zulässige Parkdauer überschritten, bekommt man dafür einen Strafzettel, der in der Umgangssprache auch als Knöllchen bezeichnet wird. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig Euro belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen zusätzliche Kosten. Hat man z.B. einen anderen Autofahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat das ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Konsequenz. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, dann bekommt man für dieses Vergehen nur einen Bußgeldbescheid, vorausgesetzt, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht höher lag als 20 km/h über der festgesetzten maximalen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb Ortschaften sowie außerhalb von Orten). Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann bekommt man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Alltagssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Ist man noch in der Probezeit, dann können die Konsequenzen deutlich gravierender ausfallen bis hin zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, der Verpflichtung einen Ergänzungskurs zu besuchen und einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, der muss mit drastischen Strafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und etwaige weitere Strafen hängen davon ab, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird im Regelfall ein Fahrverbot ausgesprochen. Ist man diesbezüglich bereits einmal auffällig geworden wird eine MPU angeordnet werden.

Sie haben Probleme im Verkehrsrecht - fragen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Für einen Großteil der Menschen ist es heute lebenswichtig, einen PKW fahren zu dürfen. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen oder verliert man den Führerschein komplett, dann kann dies vor allem für das Berufsleben gravierende Konsequenzen haben. Und auch, wenn man ein hohes Bußgeld zahlen muss, kann das zu durchaus schlimmen finanziellen Schwierigkeiten führen. Genau aus diesem Grund sollte man bei Problemstellungen im Verkehrsrecht unverzüglich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Gotha konsultieren. Der Anwalt in Gotha im Verkehrsrecht ist hierbei nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Anwalt in Gotha für Verkehrsrecht kann auch z.B. darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses anzusetzen ist. Das gleiche gilt für Schadenersatz. Der Anwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel zu nutzen. Vor allem wenn sich ein verkehrsrechtlicher Fall schwieriger gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Raum steht, sollte man sich von vornherein an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Gotha wenden. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht sollte z.B. sofort herangezogen werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung anhängig ist oder man wegen Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn die Beschuldigung vorliegt, einen Kennzeichenmissbrauch verübt zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur über die Rechtslage aufklären. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit dem Gegner führen und im Bedarfsfall seinen Klienten vor Gericht vertreten. Ein Fachanwalt hat im Rechtsgebiet Verkehrsrecht eine zusätzliche Qualifikation absolviert. Das heißt, er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein außerordentliches fachliches Know-how in sämtlichen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Von diesem Fachwissen profitieren Klienten. So wird der Anwalt im Idealfall eine Freiheitsstrafe abwenden, ein verhängtes Bußgeld reduzieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.

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