Anwalt Verkehrsrecht Haldensleben – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Jörg Peter Landmann mit Rechtsanwaltskanzlei in Haldensleben betreut Mandanten kompetent bei rechtlichen Fragen zum Rechtsbereich Verkehrsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Haldensleben
Verkehrsrecht
TÜV abgelaufen - welches Bußgeld droht?
In Deutschland muss jedes zugelassene Kraftfahrzeug eine gültige TÜV Untersuchung besitzen. Die sogenannte Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung) soll sicherstellen, dass das Fahrzeug auch tatsächlich sicher im Straßenverkehr geführt werden kann und für andere Verkehrsteilnehmer kein Risiko darstellt. Abhängig von der Fahrzeugart, insbesondere von der Fahrzeuggröße gibt es verschiedene Zeiträume, in denen eine Hauptuntersuchung vorgeschrieben ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch, welches Bußgeld droht, wenn der TÜV bereits abgelaufen ist und das Fahrzeug dennoch am Straßenverkehr teilnimmt.
Wann ist eine Hauptuntersuchung fällig?
Jeder Halter eines PKW, LKW bis 3,5, Motorrads sowie Anhängers ist grundsätzlich ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Fahren trotz Fahrverbot - Strafen in Deutschland
In Deutschland können unterschiedliche Geschehnisse zu einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Liegt ein solches Verbot vor, dann ist es dem Betroffenen ausdrücklich untersagt, am Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer teilzunehmen. Fraglich ist jedoch was passiert, wenn das Fahrverbot missachtet wird. Erhält der Betroffene lediglich einen Bußgeldbescheid oder wird die Sperrfrist verlängert?
Strafe beim Fahren trotz Verbot
Sofern eine Person im öffentlichen Straßenverkehr ohne eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) angetroffen wird, droht ihr eine erhebliche Strafe. Dreh und Angelpunkt ist dabei der § 21 Abs. 1 StVG:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Fragen und Antworten zum EScooter
1. Wo und wie ist geregelt, welche E-Roller am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?
Die Elektrokleinstfahrzeuge-VO enthält die Regelungen zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Insbesondere ist darin geregelt, unter welchen Voraussetzungen diese am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Unter solche Elektrokleinstfahrzeuge fallen nur Fahrzeuge, die
eine Lenk- oder Haltestange besitzen und
eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h besitzen und
eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen aufweisen und
die allgemeinen verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen (Bremsen, Licht, etc.) einhalten. Näheres hierzu regeln die §§ 4–7 der Elektrokleinstfahrzeuge-VO.
Typischerweise handelt ... weiter lesen