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Anwalt Verkehrsrecht Ludwigsburg (© Manuel Schönfeld - Fotolia.com)

Es gibt vermutlich kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Lebensverlauf noch nicht kollidiert ist. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Autofahrer oder auch als Motorradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, ergo der Veränderung des Ortes von Personen und Gütern, in Zusammenhang stehen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Vielzahl an Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV.

Hat man einen Verkehrsunfall, dann kommt man unausweichlich mit dem Verkehrsrecht in Kontakt

Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um keinen klassischen Rechtsbereich, denn es setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Zu den Teilgebieten zählen das Versicherungsrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Als Person ist es ein ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Ludwigsburg


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Ludwigsburg

Fachanwalt Verkehrsrecht Ludwigsburg
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... Verkehrsunfall, der mit am öftesten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Hierzu zählen nicht nur Unfälle mit dem eigenen Auto wie ein Parkunfall, ein Wildunfall oder ein Auffahrunfall. Auch mit dem Rad oder mit dem Motorrad kann man in einen Unfall verwickelt sein oder einen Unfall verursachen. Ebenso als Fußgänger. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die Folgen nicht selten weitreichend. So muss nicht nur der Hergang des Unfalls offen gelegt werden. Es muss zudem ein Unfallbericht verfasst werden und ferner gilt es die Unfallschäden einzuschätzen. Hierfür ist es oft unumgänglich, dass aufwendige Gutachten verfasst werden. Wie ist der Schaden beim eigenen Auto zu bewerten? Liegt nur eine Wertminderung vor oder ist es gar ein Totalschaden? Wer kommt für die Abschleppkosten auf? Ist es zu Schäden bei Personen gekommen? Sind Schmerzensgeldzahlungen zu erwarten? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in den Unfall involviert sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Gaffer sind heutzutage nicht mehr vor einer rechtlichen Verfolgung sicher.

Führerschein Probezeit und das Verkehrsrecht

Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen können. Noch häufiger als Straßenverkehrsunfälle sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Die meisten minder schweren Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. In welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel falsch geparkt, erhält man einen Strafzettel. Der Strafzettel kann bis zu fünfundsechzig € betragen. Evtl. können noch weitere Kosten durch eine erforderliche Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Hat man zum Beispiel einen anderen Autofahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat das ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Folge. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, dann bekommt man für dieses Vergehen lediglich einen Bußgeldbescheid, vorausgesetzt, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht höher lag als 20 km/h über der festgesetzten maximalen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb von Orten sowie außerhalb von Ortschaften). Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann erhält man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. In der Umgangssprache werden diese auch als Flensburger Punkte bezeichnet. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich drastischer ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Ergänzungskursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und etwaige weitere Strafen sind davon abhängig, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird im Regelfall ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden.

Droht Ihnen ein Fahrverbot? Ein Anwalt zum Verkehrsrecht kann Sie beraten

Die allermeisten Bürger sind heute auf den Besitz eines Führerscheins zwingend angewiesen. Verliert man den Führerschein oder wird ein Fahrverbot verhängt, kann das gerade in Bezug auf das Berufsleben drastische Folgen mit sich bringen. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Daher sollte man sich bei Problemstellungen im Verkehrsrecht umgehend an einen Anwalt aus Ludwigsburg für Verkehrsrecht wenden. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aus Ludwigsburg im Verkehrsrecht ist hierbei nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Anwalt aus Ludwigsburg für Verkehrsrecht ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn sich zum Beispiel die Versicherung weigert, einen Wildschaden zu regulieren oder eine Geldstrafe aufgrund einer fehlenden Umweltplakette verhängt wurde. Anwälte für Verkehrsrecht können z.B. auch darüber aufklären, ob Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweis verwertbar sind. Vor allem wenn sich ein verkehrsrechtlicher Fall schwieriger gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von Anfang an an eine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Ludwigsburg wenden. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht sollte beispielsweise umgehend herangezogen werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung anhängig ist oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man bezichtigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht fachkundig die Rechtsvertretung übernehmen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Klienten nicht nur über die Rechtslage informieren. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen und im Bedarfsfall seinen Klienten vor Gericht vertreten. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein sehr großes fachliches Know-how im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Mandanten. So wird der Verkehrsanwalt im Optimalfall ein Fahrverbot abwenden, ein Bußgeld minimieren und eine Gefängnisstrafe umgehen können.

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