Anwalt Verkehrsrecht Lüdenscheid – Fachanwälte finden!

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Anwalt Verkehrsrecht Lüdenscheid (© suedwind1 - Fotolia.com)

Probleme im Bereich des Verkehrsrechts gehören zu den häufigsten Gründen für einen Rechtsstreit. Davon betroffen sein kann jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als Autofahrer oder auch als Kraftradfahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen. Das Verkehrsrecht auf bundesdeutschen Straßen ist durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften geregelt. Was laut Verkehrsrecht erlaubt ist, wird im weitesten Sinne im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ebenfalls von tragender Bedeutung sind die Straßenverkehrszulassungsordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ein Unfall im Straßenverkehr gleich ob mit PKW, Rad, zu Fuß oder mit dem Motorrad hat weitreichende Konsequenzen

Das Verkehrsrecht ist dabei kein klassischer Rechtsbereich, sondern setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Summa summarum sind es 5 ...

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Zum Themenbereich Verkehrsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwältin Silke Balzer (Fachanwältin für Verkehrsrecht) in Lüdenscheid.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Lüdenscheid


Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Bundesgerichtshof entscheidet über Schätzung des merkantilen Minderwerts bei Unfallfahrzeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Diese Entscheidung betrifft sowohl die Berechnung des Schadensersatzes als auch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Das Urteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22 , hebt ein Berufungsurteil auf und verweist den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Merkantiler Minderwert: Netto- statt Bruttoverkaufspreise Der VI. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf als Differenz zwischen dem hypothetischen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines reparierten Unfallfahrzeugs zu ermitteln ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Verkehrsrecht in Lüdenscheid

... Teilgebiete: das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Eine der häufigsten Anlässe, in denen man als Person mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt, ist eine Unfallsituation. Dazu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Parkunfall, ein Auffahrunfall, ein Wildunfall, ein Gefahrgutunfall oder ein Autobahnunfall (z.B. Massenkarambolage auf der Autobahn). Auch als Fußgänger kann man in einen PKW-Unfall, Fahrradunfall oder in einen Motorradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die Folgen nicht selten weitreichend. Nicht bloß, wie es zum Unfall gekommen ist, muss aufgeklärt werden. Es muss ein Unfallbericht geschrieben werden und überdies müssen auch die Unfallschäden exakt bewertet werden. Meist sind dafür aufwendige Gutachten erforderlich. Wie sieht es mit dem eigenen Auto aus? Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer kommt für die Kosten der Abschleppung auf? Sind Personen verletzt worden oder sogar ums Leben gekommen? Sind Schmerzensgeld- oder Schadenersatzzahlungen zu erwarten? Bei einem Unfallgeschehen können sich sogar dann rechtliche Konsequenzen ergeben, wenn man gar nicht direkt beteiligt ist. So sind heutzutage Schaulustige zum Beispiel nicht mehr sicher vor einer Strafe. Ferner verfolgt werden das Versperren der Rettungsgasse und selbstverständlich eine unterlassene Hilfeleistung.

Verkehrsordnungswidrigkeiten können kostspielig werden

An einem Unfall beteiligt zu sein ist allerdings nur eine von diversen Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen kann. Noch häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt gerät. Die meisten kleinen Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgesetzt. Hat man zum Beispiel sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot geparkt oder die zulässige Parkdauer überschritten, bekommt man hierfür einen Strafzettel, der in der Umgangssprache auch Knöllchen genannt wird. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig Euro belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Hat man z.B. einen anderen Autofahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat dies ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Konsequenz. Wurde außerorts wie innerorts die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um bis zu max. 20 km/h überschritten, dann wird das nur mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugestellt und muss den Betrag fristgerecht begleichen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zur Geldstrafe noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Diese sind ugs. auch als Flensburg Punkte bekannt. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Folgen deutlich drastischer. So kann zum Beispiel die Probezeit verlängert werden, man kann gezwungen werden an besonderen Kursen teilzunehmen oder man verliert den Führerschein sogar vollständig. Auch Alkohol am Steuer hat empfindliche Strafen zur Konsequenz. Die Höhe des Bußgeldes und etwaige zusätzliche Strafen sind davon abhängig, wie hoch der Blutpromillegehalt ist (Blutalkoholkonzentration). Neben Flensburger Punkten und einer Geldstrafe kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Führerscheinentzug oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer MPU liegt im Bereich des Möglichen.

Sie haben Probleme im Verkehrsrecht - fragen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht

Für einen großen Teil der Bürger ist es heutzutage essentiell, einen PKW führen zu dürfen. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen oder verliert man die Fahrerlaubnis vollständig, dann kann das vor allem für das Berufsleben gravierende Konsequenzen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Genau deshalb ist es unbedingt empfohlen, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine kompetente Fachperson wie an einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Lüdenscheid zu wenden. Der Rechtsanwalt in Lüdenscheid im Verkehrsrecht ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Der Rechtsanwalt aus Lüdenscheid für Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses sich bewegt. Das gleiche gilt für Schadenersatz. Der Verkehrsanwalt kann z.B. auch darüber aufklären, ob Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweis genutzt werden können. Gerade wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem komplexer gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Raum steht, sollte man sich von vornherein an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Lüdenscheid wenden. Fälle, in denen es sicherlich eine weise Entscheidung ist, umgehend einen Fachanwalt im Verkehrsrecht zu kontaktieren, sind z.B. eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht oder der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung. Auch wenn man beschuldigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt im Verkehrsrecht fachkundig die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Mandanten nicht nur über die rechtliche Situation informieren. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen und bei Bedarf seinen Klienten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein überdurchschnittliches Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Klienten. So wird der Verkehrsanwalt im besten Fall ein Fahrverbot vermeiden, eine Geldstrafe minimieren und eine Freiheitsstrafe umgehen können.

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