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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Verkehrsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Thomas Karl Hemminghaus (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus der Stadt Melle.
Haferstr. 41
49324 Melle

Telefon: (05422) 94060
Fachanwalt Philipp Wedegärtner mit Fachanwaltsbüro in Melle hilft Ratsuchenden jederzeit gern bei Rechtsfragen aus dem Fachbereich Verkehrsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Melle


Verkehrsrecht Neuer THC-Grenzwert gilt für alte Fälle!
16.09.2024
Das OLG Oldenburg hat einen Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG freigesprochen. Hintergrund war, dass der Betroffene vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldbuße von 1.000 € und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Er hatte ein Fahrzeug mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml THC im Blut geführt und damit nach der alten Rechtslage gegen § 24 a StVG verstoßen. Nach dem Urteil wurde der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC ins Gesetz aufgenommen. Das OLG Oldenburg führt aus: „Zwar war zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Papenburg noch davon auszugehen, dass der Betroffene mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut gegen § 24a StVG verstoßen hat. Durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene 6. Gesetz zur Änderung ... weiter lesen
Verkehrsrecht Freispruch nach neuer Cannabisregel: OLG hebt Urteil auf
Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 29.08.2024 ( Az. 2 ORbs 95/24 ) einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Maßgeblich für den Freispruch war eine Gesetzesänderung, die den Grenzwert für THC im Blut erhöhte. Sachverhalt Ein Mann aus dem Landkreis Leer war zunächst vom Amtsgericht Papenburg verurteilt worden, nachdem er unter Cannabiseinfluss Auto gefahren war. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein THC-Wert von 1,3 ng/ml in seinem Blut festgestellt. Daraufhin verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 1000€ sowie ein dreimonatiges Fahrverbot nach § 24a StVG. Der Mann legte Einspruch gegen das Urteil ein, woraufhin der Fall am 29. August 2024 vom Oberlandesgericht Oldenburg erneut geprüft wurde. ... weiter lesen
Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
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