Konflikte im Bereich des Verkehrsrechts gehören zu den häufigsten Gründen einer rechtlichen Auseinandersetzung. Davon betroffen sein kann jeder, der sich auf der Straße bewegt. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als Motoradfahrer oder als Autofahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. In Deutschland ist das Verkehrsrecht in einer großen Fülle an Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt. Was laut Verkehrsrecht zulässig ist, wird im weitesten Sinne im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Ebenfalls von tragender Bedeutung sind die Straßenverkehrszulassungsordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). So gut wie jeder kollidiert irgendwann mit dem Verkehrsrecht Das Verkehrsrecht ist dabei kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. Insgesamt sind es fünf ...
Friedrichstraße 71 , 56564 Neuwied
Aktuelle Rechtsfälle aus dem Schwerpunkt Verkehrsrecht betreut Rechtsanwalt Michael Proca (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus der Stadt Neuwied.

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25 ) klargestellt, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt und bußgeldbewehrt ist. Bußgeld bestätigt: E-Zigarette bedienen am Steuer verboten Der zum Tatzeitpunkt 46 Jahre alte Mann aus Köln befuhr am Nachmittag des 22. März 2024 mit seinem Audi A6 die Autobahn A 59 bei Sankt Augustin. Zwei Polizeibeamte beobachteten, dass der Fahrer während der Fahrt wiederholt Tippbewegungen an einem Gerät im vorderen Fahrzeuginnenraum ausführte. Aufgrund dieses Verhaltens gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. In der Folge setzte die Stadt Siegburg gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fest. Gegen diesen...
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Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Allerdings ist ein Verkehrsunfall nur eine Möglichkeit, mit dem Verkehrsrecht in Berührung zu kommen. Noch öfter sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät. Kleinere Delikte im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. In welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man beispielsweise die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Vergehen einen Strafzettel. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig € belaufen. Muss das Fahrzeug auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Hat man z.B. einen anderen PKW-Fahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat das ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Konsequenz. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, dann bekommt man für dieses Fehlverhalten nur einen Bußgeldbescheid, vorausgesetzt, dass die gemessene Geschwindigkeit nicht höher lag als 20 km/h über der festgesetzten maximalen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb Ortschaften sowie außerhalb von Orten). Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zum Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist umgangssprachlich auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Konsequenzen deutlich gravierender ausfallen. Man kann den Führerschein völlig verlieren, gezwungen werden an Ergänzungskursen teilzunehmen oder die Probezeit wird verlängert. Auch Fahren unter Alkoholeinfluss hat empfindliche Strafen zur Folge. Wie hoch bei einer Fahruntüchtigkeit das Bußgeld ausfällt und wie viele Punkte in Flensburg drohen, das hängt von der Blutalkoholkonzentration, sprich der Promillehöhe ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden.
Die meisten Bürger sind in der heutigen Zeit auf den Besitz einer Fahrerlaubnis zwingend angewiesen. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen oder verliert man den Führerschein vollständig, dann kann dies gerade für das berufliche Leben üble Folgen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Genau aus diesem Grund ist es dringend angeraten, sich bei Problemen im Verkehrsrecht an eine kompetente Fachperson wie an einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Neuwied zu wenden. Ein Rechtsanwalt in Neuwied im Verkehrsrecht ist nicht nur die ideale Anlaufstelle, wenn man einen Bußgeldbescheid erhalten hat, gegen den man angehen möchte. Der Rechtsanwalt aus Neuwied für Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise beschuldigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder der Versicherer Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu übernehmen. Ferner kann der Verkehrsanwalt darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, dass die Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen werden. Gerade wenn sich ein verkehrsrechtliches Problem komplexer gestaltet und vielleicht sogar eine Freiheitsstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von vornherein an einen Fachanwalt im Verkehrsrecht in Neuwied wenden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte z.B. umgehend konsultiert werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn man des Kennzeichenmissbrauchs bezichtigt wird, zum Beispiel um eine Abschleppung zu verhindern, ist ein Fachanwalt die optimale Kontaktperson. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur beraten, sondern auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt nicht nur in im theoretischen Bereich über ein überdurchschnittliches Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Keine Frage, dass diese Fachkompetenz Klienten zu Gute kommt. So wird der Anwalt im Idealfall eine Gefängnisstrafe vermeiden, ein verhängtes Bußgeld reduzieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.