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Rechtsanwältin Stefanie Weber mit Kanzlei in Rastatt hilft Mandanten persönlich bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Bereich Verkehrsrecht.
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Am Schlossplatz 2/2, 76437 Rastatt
Juristische Angelegenheiten aus dem Themengebiet Verkehrsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Roland Czaikowski (Fachanwalt für Verkehrsrecht) aus der Gegend von Rastatt.

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Immer wieder liest man, dass man eine sogenannte Unfall- oder Fahrerflucht begeht, wenn man seine Personalien mit anderen Unfallbeteiligten nicht austauscht. Wir erklären hier kompakt warum das falsch ist und wie sich dieser Mythos in der Rechtsprechung hält. §142 StGB regelt die Verkehrsunfallflucht, wonach man sich strafbar machen kann, wenn man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt bevor zugunsten anderer Beteiligter „ die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und Angabe, daß er an den Umfall beteiligt ist ermöglicht hat […]“. Wiederholt mussten wir uns anhören, dass sich hieraus die Pflicht zum Personalienaustausch ergibt. Dies ist aber falsch, wie das Hanseatische OLG bereits...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...
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