Es gibt vermutlich kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Lebensverlauf noch nicht in Berührung ist. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als PKW-Fahrer oder auch als Kraftradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. Das Verkehrsrecht auf deutschen Verkehrswegen ist durch zahlreiche Vorschriften und Gesetze geregelt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die StVO (Straßenverkehrsordnung), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und durch die FZV.
Auch wenn man nicht direkt in einen Unfall involviert ist, kann es zu rechtlichen Folgen kommen
Im juristischen Sinne handelt es sich beim Verkehrsrecht um kein klassisches Rechtsgebiet, denn es setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Zu den Teilgebieten zählen das Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Eine der häufigsten Anlässe, in denen man als Bürger mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt, ist eine Unfallsituation. Mit Unfall ist damit nicht bloß ein allgemeiner Autounfall gemeint wie ein Unfall beim Parken oder auch ein Wildunfall oder eine Massenkarambolage, wie sie sich z.B. bei widrigen Sichtverhältnissen auf der Autobahn ereignet. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Fahrradunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die daraus resultierenden Folgen oft groß. Der Unfallhergang muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss geschrieben werden, die genauen Unfallschäden sind einzuschätzen. Meist sind dafür aufwendige Gutachten von Nöten. Wie ist der Schaden beim eigenen Auto zu bewerten? Liegt nur eine Minderung des Wertes vor oder ist es gar ein Totalschaden? Wer trägt etwaige Abschleppkosten? Sind Menschen zu Schaden gekommen? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schadenersatz oder Schmerzensgezahlt gefordert oder bezahlt wird? Was oftmals nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in den Unfall verwickelt sein, um mit Folgen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Schaulustige sind heute nicht mehr vor einer Strafe sicher.
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und Bußgelder
Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch öfter als Straßenverkehrsunfälle sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu rechtlichen Problemen führen. Kleinere Vergehen im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden im Regelfall mit einem Bußgeld geahndet. Wie hoch die Strafe ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Vergehen einen Strafzettel. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu 65 Euro belaufen. Muss das Fahrzeug auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Bei anderen Delikten im Straßenverkehr wie einer Gefährdung oder einer Nötigung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Folge ein Bußgeldverfahren sein. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, erhält man bis zu einer Überschreitung von max. 20 km/h (außer- wie innerorts) lediglich einen Bußgeldbescheid, in dem ein Geldbetrag eingefordert wird. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann erhält man neben dem Bußgeld auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist allgemeinhin auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Ist man noch in der Probezeit, dann können die Konsequenzen deutlich gravierender ausfallen bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug, der Auflage einen Ergänzungskurs zu besuchen und einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit drastischen Maßnahmen rechnen. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol bekommt und wie hoch das Bußgeld ausfällt, das hängt von der Promillehöhe ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird im Regelfall ein Fahrverbot ausgesprochen. Ist man diesbezüglich bereits einmal auffällig geworden wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden.
Bei Rechtsproblemen im Verkehrsrecht sollte unbedingt ein Rechtsanwalt zum Verkehrsrecht kontaktiert werden
Für einen Großteil der Menschen ist es heutzutage lebenswichtig, einen PKW führen zu dürfen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das persönliche und berufliche Leben oft schlimme Folgen haben. Und auch Geldstrafen können sich auf die persönliche Finanzsituation durchaus einschneidend auswirken. Genau aus diesem Grund sollte man bei Problemstellungen im Verkehrsrecht unverzüglich eine Anwaltskanzlei zum Verkehrsrecht aus Saarburg konsultieren. Der Anwalt oder die Anwältin aus Saarburg im Verkehrsrecht ist dabei nicht nur der beste Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Anwalt in Saarburg zum Verkehrsrecht kann auch zum Beispiel darüber Auskunft geben, ob man Schmerzensgeld geltend machen kann und in welcher Höhe dieses anzusetzen ist. Das gleiche gilt für Schadenersatz. Anwälte und Anwältinnen für Verkehrsrecht können beispielsweise auch darüber aufklären, ob Dashcam Aufzeichnungen als Beweis genutzt werden können. Handelt es sich bei dem bestehenden Verkehrsrechtsproblem um einen komplexeren Fall, bei dem z.B. eine Freiheitsstrafe nicht auszuschließen ist, dann sollte man sich sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Saarburg wenden. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein fachkundiger Partner, wenn z.B. ein Verfahren wegen Unfallflucht anhängig ist oder ein Unfall mit Todesfolge verursacht und Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Auch wenn die Anschuldigung im Raum steht, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Mandanten nicht nur informieren, sondern auch die Gerichtsvertretung übernehmen. Ein Fachanwalt, der auf den Rechtsbereich Verkehrsrecht spezialisiert ist, verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über jahrelange Erfahrung. Davon wird der Klient profitieren. So wird der Verkehrsanwalt im Idealfall eine Freiheitsstrafe abwenden, ein verhängtes Bußgeld minimieren oder auch ein Fahrverbot abwehren können.
Brückenstraße 6, 54439 Saarburg
Rechtsanwalt Gerd Müller mit Kanzlei in Saarburg hilft Ratsuchenden persönlich bei Rechtsfragen aus dem Fachbereich Verkehrsrecht.
Thrasoltstraße 34 , 54439 Saarburg
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themenbereich Verkehrsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Torsten Dähnert (Fachanwalt für Verkehrsrecht) in Saarburg.
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