Es gibt wohl kaum jemanden, der mit dem Verkehrsrecht im Lebensverlauf noch nicht in Berührung ist. Sei es als Radfahrer, als Fußgänger, als PKW-Fahrer oder auch als Kraftradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. Geregelt findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in zahlreichen Gesetzen und Vorschriften. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die FeV, das StVG (Straßenverkehrsgesetz) und durch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
Ein Verkehrsunfall egal ob mit Auto, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Kraftrad hat weitreichende Konsequenzen
Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilbereichen zusammen. Summa summarum sind es 5 Teilbereiche: das Verkehrsstrafrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Eine Unfall zählt zu den Anlässen, in der man als Person mit am wahrscheinlichsten mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Dazu zählen nicht nur Autounfälle wie ein Auffahrunfall, ein Parkunfall, ein Wildunfall oder ein Unfall auf der Autobahn wie eine Massenkarambolage. Auch als Fußgänger kann man in einen PKW-Unfall, Fahrradunfall oder in einen Motorradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die daraus resultierenden Folgen oft groß. Der Unfallhergang muss geklärt werden, ein Unfallbericht muss verfasst werden, die exakten Unfallschäden sind einzuschätzen. In vielen Fällen müssen hierfür genaue und aufwendige Gutachten verfasst werden. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer übernimmt mögliche Abschleppkosten? Sind Personen verletzt worden oder sogar gestorben? Muss oder kann damit gerechnet werden, dass Schadenersatz oder Schmerzensgezahlt bezahlt oder gefordert wird? Was oftmals nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in den Unfall verwickelt sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Versperren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Gaffer sind heutzutage nicht mehr vor einer rechtlichen Verfolgung sicher.
Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrsrecht – darüber sollten Sie Bescheid wissen
An einem Unfall beteiligt zu sein ist allerdings nur eine von diversen Möglichkeiten, wann man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen kann. Noch deutlich häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu einem Problem werden. Die meisten minder schweren Verstöße im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit bewertet und sind mit einem Bußgeld belegt. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Hat man zum Beispiel seinen PKW im eingeschränkten Halteverbot geparkt oder die zulässige Parkdauer überschritten, bekommt man dafür einen Strafzettel, der in der Umgangssprache auch als Knöllchen bezeichnet wird. Dieser kann sich auf bis zu fünfundsechzig € belaufen plus Gebühren für eine erforderliche Abschleppung. Bei anderen Vergehen im Straßenverkehr wie einer Gefährdung oder einer Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Konsequenz ein Bußgeldverfahren sein. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, erhält man bis zu einer Überschreitung von max. 20 km/h (innerorts sowie außerorts) lediglich einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldstrafe eingefordert wird. Ging die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus, dann bekommt man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist umgangssprachlich auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Ist man noch in der Probezeit Führerschein, dann können die Konsequenzen deutlich schwerwiegender ausfallen bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug, der Verpflichtung einen Aufbaukurs zu besuchen und einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss bekommt und wie hoch die Geldstrafe ausfällt, das hängt von der Promillehöhe ab. Auch ein Fahrverbot, ein Führerscheinentzug und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung können die Konsequenz von Alkohol am Steuer sein.
Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem - fragen Sie einen Anwalt im Verkehrsrecht
Die allermeisten Menschen sind in der heutigen Zeit auf den Besitz eines Führerscheins zwingend angewiesen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, kann das für das berufliche und persönliche Leben oft schlimme Folgen haben. Und auch eine hohe Geldstrafe kann die persönliche finanzielle Situation außerordentlich negativ belasten. Genau aus diesem Grund ist es dringend angeraten, sich bei Problemen im Verkehrsrecht an eine kompetente Fachperson wie an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Uetersen zu wenden. Der Rechtsanwalt in Uetersen zum Verkehrsrecht ist nicht bloß der allerbeste Ansprechpartner, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Verkehrsanwalt in Uetersen zum Verkehrsrecht ist auch der beste Ansprechpartner, wenn sich z.B. die Versicherung weigert, einen Wildschaden zu übernehmen oder eine Geldstrafe aufgrund einer fehlenden Umweltplakette ausgesprochen wurde. Ferner kann eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht darüber informieren, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen werden. Gerade wenn sich ein verkehrsrechtlicher Fall komplexer gestaltet und vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe im Bereich des Möglichen ist, sollte man sich von vornherein an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin zum Verkehrsrecht in Uetersen wenden. Fälle, in denen es sicherlich eine weise Entscheidung ist, umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, sind z.B. eine Klage wegen Fahrerflucht, fahrlässiger Tötung oder der Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung. Auch wenn man bezichtigt wird, sich des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht zu haben, kann ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht fachkundig die Rechtsvertretung übernehmen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Klienten nicht nur über die Rechtslage aufklären. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen und bei Bedarf seinen Klienten vor Gericht vertreten. Ein Fachanwalt, der auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht spezialisiert ist, verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über große Erfahrung. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Mandanten. So wird es dem Verkehrsanwalt im besten Fall möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden und ein ausgesprochenes Bußgeld zu reduzieren. Auch eine Gefängnisstrafe, die im extremsten Fall gedroht hätte, kann der Anwalt im Idealfall abwenden.
Rechtsanwalt Joachim Henningsen mit Kanzlei in Uetersen betreut Fälle kompetent bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachgebiet Verkehrsrecht.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...
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