Anwalt Verkehrsrecht Vierlinden – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Mirko Glöß mit Kanzlei in Vierlinden berät Mandanten und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Themenbereich Verkehrsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verkehrsrecht Vierlinden
Verkehrsrecht
Handy am Steuer: Das bloße Halten und Umlagern ist erlaubt
In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren
über die Rechtslage bei der Nutzung von Mobilfunkgeräten während der Autofahrt.
Der Bußgeldkatalog sieht hierfür bei Taten ab dem 19. Oktober 2017 folgende Ahndung vor:
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt:
100 € und 1 Punkt
… mit Gefährdung:
150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
… mit Sachbeschädigung:
200 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
Als Fahrradfahrer das Handy genutzt:
55 €
Bei der insoweit verletzten Vorschrift handelt es sich um § 23 Abs. 1a StVO.
In dieser Vorschrift heißt es insoweit wie folgt:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall mit ausländischem Fahrzeug: Das sollten Sie beachten!
Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland, müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Ein Verkehrsunfall ist immer besonders ärgerlich. Schnell kann es passieren, dass Menschen dabei verletzt oder getötet werden. Wenn das nicht der Fall ist, entsteht schnell ein hoher Schaden, der normalerweise über die Kraftfahrzeugversicherung des Halters des Kraftfahrzeugs reguliert wird, dessen Fahrer den Unfall verschuldet hat. Handelt es sich um ein deutsches Fahrzeug, verläuft das Ganze häufig ohne große Komplikationen. Schwieriger ist die Situation zumeist dann, wenn der Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug passiert ist. Rein theoretisch kann man sich mit der Haftpflichtversicherung des Halters im Ausland in Verbindung setzen. Dies ist aber häufig nicht ratsam, weil die ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Neuer Bußgeldkatalog: Was kostet Telefonieren am Steuer?
Mobile Telefone sind mittlerweile überall zu sehen, ob beim Einkaufen, Spazierengehen oder im Auto. So kommt es zwangsläufig zu Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und der Polizei. Der deutsche Gesetzgeber hat das Telefonieren im Auto ausdrücklich verboten und unter Strafe (Bußgeld) gestellt.
Innerhalb der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zum Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt eine Regelung. In § 23 Abs. 1a StVO heißt es wie folgt:
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Anhand der ... weiter lesen