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Ein elektrischer Tretroller stößt mit einem abbiegenden Taxi zusammen. Muss die Autoseite schon wegen der Betriebsgefahr immer einen Teil des Schadens tragen? Nicht zwingend. Im Fall vor dem Amtsgericht München haftete die Rollerseite allein – ohne automatische Haftungsteilung allein wegen des Kraftfahrzeugs. Der Unfallfall Im Fall vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen 331 C 25435/24 ) haftete die Rollerseite allein. Der Fahrer war entgegen der vorgeschriebenen Richtung unterwegs und hatte unerlaubt eine zweite Person mitgenommen. Ein unfallursächlicher Verkehrsverstoß des Taxifahrers ließ sich nicht nachweisen. Die Betriebsgefahr des Taxis trat zurück. Die hundertprozentige Haftung ist das Ergebnis dieses Unfallfalls, keine automatische Regel bei jeder Kollision zwischen Roller und Auto. Ein höheres...
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Flug, Hotel und Eintrittskarten für ein Fußballspiel gebucht und 2.270 Euro bezahlt – doch die versprochenen Leistungen bleiben aus. Das Amtsgericht München hat dem Kunden die noch offenen 1.670 Euro zugesprochen. Entscheidend war die Bindung an den konkreten Veranstaltungstermin, nicht eine pauschale Regel für jede verspätete Lieferung. Was das Gericht entschieden hat In diesem Fall sprach das Amtsgericht München (Aktenzeichen 172 C 527/26 ) dem Kunden die noch offenen 1.670 Euro zu. 600 Euro hatte der Anbieter bereits erstattet. Die Reise sollte zu einem bestimmten Spiel stattfinden. Nachdem dieser Termin verstrichen war, konnte eine spätere Leistung den Zweck nicht mehr erfüllen. Eine weitere Frist musste der Kunde deshalb hier nicht setzen. Das Gericht bewertete Buchung und Nachrichten zwischen den...
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Das gemietete Dachzelt wurde vom Vermieter montiert. Damit waren die Kontrollen unterwegs nicht erledigt. Das Amtsgericht München hat deutlich gemacht, warum Montage und spätere Nutzungspflichten getrennt geprüft werden müssen – und warum unterlassene Kontrollen teuer werden können. Der Fall vor dem AG München In dem Fall vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen 223 C 16031/24 ) sollte die Befestigung nach 100 Kilometern und anschließend spätestens alle 500 Kilometer kontrolliert und bei Bedarf nachgezogen werden. Der Mieter unterließ die Kontrollen. Das Zelt löste sich während der Fahrt. Das Gericht sprach dem Vermieter unter Berücksichtigung der bereits verrechneten Beträge noch 1.809,81 Euro zu. Im Sachverhalt stellte der Mieter die Träger; der Vermieter montierte das Zelt. Die Montage durch...
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