Klosterplatz 1 , 91438 Bad Windsheim
Rechtsanwältin Saskia Kirchhoff mit Fachanwaltsbüro in Bad Windsheim hilft Mandanten fachmännisch bei juristischen Fällen zum Rechtsbereich Versicherungsrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Eine Autofahrerin erhielt nach zwei erfolglosen Terminen keine weiteren 276,99 Euro von ihrem Automobilclub . Nach Ansicht des Amtsgerichts München hätte sie früher selbst ein Abschleppunternehmen beauftragen müssen. Das Wichtigste in Kürze Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 21. Juni 2026, Az. 191 C 1503/26, die Klage auf weitere 276,99 Euro Abschleppkosten ab. Der Automobilclub hatte bereits 300 Euro gezahlt. Nach zwei erfolglosen Terminen hätte die Fahrerin früher selbst ein Abschleppunternehmen beauftragen müssen ( Schadensminderungspflicht ). Panne am 1. Dezember 2024 (platten Vorderreifen) in Mannheim; zugesagte Hilfe blieb aus. Zu langes Warten kann den Ersatz weiterer Kosten ausschließen. Panne und ausbleibende Hilfe Bleibt zugesagte Pannenhilfe aus, ist das...
weiter lesen
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung beendet einen privaten Vertrag nicht automatisch. Im Münchner Fall blieb die Kündigung wegen eines verspäteten Nachweises unwirksam. Das Wichtigste in Kürze Das Amtsgericht München sprach dem PKV-Versicherer mit Entscheidung Az. 173 C 16441/25 602,70 Euro Beiträge zu. Der Wechsel in die GKV beendet den PKV-Vertrag nicht automatisch. Die Kündigung blieb wegen verspäteten Nachweises der gesetzlichen Versicherungspflicht unwirksam. Kündigungsschreiben vom 4. Februar 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022; Streit um Beiträge 1.1.–30.6.2023. Pressemitteilung vom 20. Juli 2026; Datum der Entscheidung in den Quellen widersprüchlich dokumentiert – Az. und Kernaussage unverändert. Kündigung und fehlender Nachweis Ein...
weiter lesen
Beauftragt ein Versicherter selbst eine Werkstatt, trägt seine Kaskoversicherung grundsätzlich nur die zur Reparatur erforderlichen Kosten und nicht automatisch die gesamte Rechnung. Das Wichtigste in Kürze Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 9. September 2026, Az. IV ZR 235/25, dass das Werkstattrisiko bei der vereinbarten Kaskoversicherung nicht auf den Versicherer übergeht. Maßgeblich bleiben die Versicherungsbedingungen und die objektiv erforderlichen Reparaturkosten . Im Fall zog der Versicherer neben der Selbstbeteiligung weitere 389,01 Euro für nicht erforderliche Arbeiten ab. Die Werkstattgrundsätze aus dem Unfall- Schadensersatzrecht gelten nicht ohne Weiteres im Versicherungsvertrag. Eine andere Bewertung kann in Betracht kommen, wenn der Versicherer dem Werkstatt...
weiter lesen