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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 81/24 ) hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht leisten muss, wenn ein Flug wegen einer verspäteten PKW-Anreise verpasst wird und kein ausreichendes Zeitpolster eingeplant war. Verpasster Flug nach Unfall auf der Anfahrt Eine Reisende hatte für den Sommer 2023 eine Flugreise nach Hawaii gebucht, deren Abflug um 6:45 Uhr vom Flughafen Hamburg erfolgen sollte. Zusätzlich sicherte sie sich mit einer Reiserücktrittsversicherung ab, die bei unvermeidbaren Reiseabsagen Kosten bis 6.500 Euro pro Person abdecken sollte. Am Reisetag startete sie um 4:00 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen. Auf ihrer Strecke kam es infolge eines Unfalls zu einer Vollsperrung, die über zwei Stunden andauerte. Dadurch erreichte sie den Flughafen erst um 6:30 Uhr...
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Ein Todesfall konfrontiert Angehörige häufig mit tiefer Trauer, aber auch mit rechtlichen Fragen und finanziellen Belastungen. Wer ist zuständig für die Organisation der Beerdigung? Wer zahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde oder gar nicht vorhanden ist? All diese Unsicherheiten treten in vielen Familien auf, vor allem dann, wenn im Vorfeld keine klare Vorsorge getroffen wurde. Klare Regeln zur Bestattungspflicht In Deutschland ist die Pflicht zur Bestattung gesetzlich geregelt und die sogenannten Bestattungspflichtigen sind dabei meist die engsten Angehörigen. An erster Stelle stehen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, gefolgt von Kindern, Eltern und (nachrangig) Geschwistern. Diese Reihenfolge basiert auf den Bestattungsgesetzen der Bundesländer , die sich im Detail unterscheiden. Diese Pflicht ist...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 122/23 ) hat entschieden, dass ein Kapitän aufgrund seiner Schwerhörigkeit auch dann als berufsunfähig gilt, wenn Hörgeräte sein Hörvermögen verbessern könnten – denn diese sind im Decksdienst nicht erlaubt. Schwerhörigkeit führte zur Seedienstuntauglichkeit Der Kläger, ein beruflich als Kapitän auf einem Containerschiff tätiger Mann, wurde im Herbst 2019 durch den Seeärztlichen Dienst seiner Dienststelle für seedienstuntauglich erklärt. Die Diagnose lautete auf beidseitige Schwerhörigkeit, wobei das Tragen von Hörgeräten notwendig erschien. Da laut der geltenden Maritime-Medizin-Verordnung Besatzungsmitgliedern im Decksdienst der Einsatz solcher Hörhilfen grundsätzlich verboten ist, konnte der Kläger seine Tätigkeit nicht mehr...
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