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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Aachen


Verwaltungsrecht Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Was Unternehmen erwartet
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) steht kurz vor seiner Verabschiedung und zielt darauf ab, die Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen entlastet werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen soll. Das Gesetz ist Teil einer fortlaufenden Initiative, die darauf abzielt, den administrativen Aufwand für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Die vierte Fassung bringt eine Reihe neuer Regelungen zur spürbaren Entlastung. Bürokratieentlastungsgesetz: Ein Überblick Das  Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde im August 2023 als Teil eines umfassenden Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, administrative Prozesse in Unternehmen zu vereinfachen und die damit verbundenen Kosten zu senken. Die ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Bundesverwaltungsgericht bestätigt Disziplinarmaßnahme gegen Oberleutnant der Reserve wegen Engagements bei der Identitären Bewegung
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen einen ehemaligen Oberleutnant der Reserve der Bundeswehr bestätigt. Der Soldat hatte sich in den Jahren 2015/2016 aktiv für die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. engagiert und damit gegen die verfassungsrechtliche Treuepflicht gemäß § 8 SG verstoßen. Die Entscheidung beinhaltet den Verlust offener Übergangsleistungen in Höhe von über 23.000 Euro und das Verbot, einen militärischen Dienstgrad zu führen ( BVerwG 2 WD 9.23 ). Verstoß gegen die Treuepflicht der Bundeswehrsoldaten Der betroffene Oberleutnant der Reserve hatte sich intensiv am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern beteiligt, nahm an mehreren Demonstrationen teil und wirkte in einem Werbefilm der Organisation mit. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Neues Selbstbestimmungsgesetz ab 1.11.2024: Neue Rechte für Trans-, Inter- und Nichtbinäre Personen
Bisher ermöglichte § 45b PSTG die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens unter bestimmten Bedingungen. Mit 1.11.2024 tritt das am 21.6.2024 verkündete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und ersetzt damit den § 45b. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und den Alltag von Betroffenen,denn seit 1. August dieses Jahres können Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zum 1.11.2024 unbürokratisch beim Standesamt anmelden.  Grundsatz: Selbstbestimmung und Anerkennung für Geschlechtsidentität Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stärkt die im Grundgesetz verankerten Rechte auf persönliche Entfaltung, Achtung der Privatsphäre und Nichtdiskriminierung , indem es ... weiter lesen
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