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Wer vor dem Verwaltungsgericht verliert und für den nächsten Schritt Prozesskostenhilfe beantragen will, muss mehr tun als nur rechtzeitig einen Antrag ankündigen. Fehlen der amtliche Vordruck, Belege zu den wirtschaftlichen Verhältnissen oder zumindest grobe Gründe gegen das Urteil, kann der Antrag scheitern. Das ist besonders wichtig für Betroffene in Verwaltungsverfahren, die sich eine weitere Instanz ohne finanzielle Hilfe nicht leisten können. Der Beschluss zeigt: Auch bei Prozesskostenhilfe laufen die Rechtsmittelfristen weiter und formale Versäumnisse können nicht ohne Weiteres geheilt werden. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wurde zurückgewiesen. Ein späterer Zulassungsantrag hätte nach Auffassung des Senats...
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In dem entschiedenen Verfahren ging es um einen Asylbescheid, der an die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat anknüpfte. Der Bescheid enthielt auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot . Genau an der Einstufung Georgiens in der einschlägigen Verordnung zweifelt nun das Verwaltungsgericht Lüneburg: Die Einzelrichterin hält sie für rechtswidrig. Deshalb wird das Klageverfahren nicht weitergeführt, sondern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Der Beschluss betrifft ein Klageverfahren zu einem Asylantrag aus Georgien, in dem der Antrag nach § 29b Abs. 3 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das daran anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte im konkreten Bescheid auf der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat. Das Wichtigste in Kürze...
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Wer auf eine Beförderung wartet, hält eine noch freie Planstelle oft für eine Chance, die sich gerichtlich sichern lässt. Das kann aber scheitern, wenn der Dienstherr Beförderungen vorerst insgesamt stoppt. Für Soldaten, die eine Beförderung zum Stabsfeldwebel anstreben, ist die Entscheidung deshalb praktisch wichtig. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Gibt es aktuell keine beabsichtigte Besetzung mehr, fehlt im Eilverfahren regelmäßig die Grundlage für eine vorläufige Sicherung. Das Wichtigste in Kürze Ein Soldat wollte im Eilverfahren erreichen, dass eine Beförderungsplanstelle freigehalten wird. Das OVG NRW wies die Beschwerde zurück, weil weder ein Anordnungsgrund noch ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wurde. Entscheidend war ein...
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