Anwalt Verwaltungsrecht Bad Vilbel – Fachanwälte finden!
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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Rechtsgebiet Verwaltungsrecht beantwortet Rechtsanwalt Rudolf Matern (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) vor Ort in Bad Vilbel.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Bad Vilbel
Verwaltungsrecht
Kommunales Klebeverbot rechtmäßig
Würzburg (jur). Das Verwaltungsgericht Würzburg hat eine Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg für rechtmäßig befunden, die es der Gruppe „Letzte Generation“ und anderen Klimaaktivisten bei unangemeldeten Kundgebungen untersagt, sich auf Fahrbahnen anzukleben. Damit beuge die Stadt „einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ vor, erklärte das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag, 8. September 2023, veröffentlichten Beschluss vom Vortag (Az.: W 5 S 23.1243).
Mit der Allgemeinverfügung vom 7. August 2023 hatte es die Stadt der „Letzte Generation“ und anderen Protestgruppierungen untersagt, für nicht angemeldete Versammlungen Straßen – mit Ausnahme kurzzeitiger Straßenquerungen – zu nutzen und sich auf Fahrbahnen anzukleben, festzuketten, festzubinden oder ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Keine Flinte für Schäfer
Lüneburg (jur). Zur Abwehr von Wölfen dürfen sich Schäfer nicht bewaffnen. Mit einem am Freitag, 1. September 2023, bekanntgegebenen Beschluss lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Kauf einer Flinte durch einen Schäfer ab (Az.: 11 LA 302/22). Wölfe seien streng geschützt, eine Bewaffnung des Schäfers weder sinnvoll noch erforderlich.
Der klagende Schäfer aus Winsen (Luhe) südlich von Hamburg hatte eine Erlaubnis zum Kauf und zum Führen einer Flinte beantragt. Zur Begründung verwies er auf mehrere Übergriffe von Wölfen. Seine Herde könne er nur mit einer Schusswaffe schützen. Zwar zahle das Land Niedersachsen Entschädigungen bei Rissen und gebe Zuschüsse für Schutzmaßnahmen, diese Ausgleichsmaßnahmen reichten aber nicht aus.
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Verwaltungsrecht
Kein Waffenschein für KSK-Soldat
Münster (jur). Ein mehrfach in Afghanistan eingesetzter Bundeswehrsoldat und Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK) muss in Deutschland nicht häufiger islamistische Anschläge auf seine Person fürchten als die Allgemeinbevölkerung. Er hat daher auch keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins, urteilte am Mittwoch, 30. August 2023, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 20 A 2355/20).
Der in Bielefeld lebende KSK-Soldat hatte wegen seiner früheren Einsätze in Afghanistan Vergeltungsanschläge islamistischer Terrorgruppen gegen sich befürchtet. Er beantragte daher beim Polizeipräsidium die Erteilung eines Waffenscheins, der zum Führen einer Schusswaffe berechtigt.
Doch darauf hat er keinen Anspruch, urteilte das OVG. Nur wenn Personen, die Angriffe ... weiter lesen