Anwalt Verwaltungsrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Die Fachanwaltschaft im Verwaltungsrecht zählt zu den ältesten Fachanwaltschaften in Deutschland. Bereits 1960 wurde sie eingeführt. In diesem Jahr gab es lediglich 75 Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Heute sind es laut der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer 1.416. Davon sind ca. 14% Frauen. Einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin finden Sie auch auf Fachanwalt.de.
Was beinhaltet das Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es wird in das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht untergliedert. Im allgemeinen Teil sind die Grundlagen der Verwaltung geregelt. Der besondere Teil beinhaltet Regelungen, die einzelne Tätigkeiten der Behörde regeln und zu einem bestimmten Verhalten ermächtigen. Wichtig spezielle Vorschriften des besonderen Verwaltungsrecht sind insbesondere das Abfallrecht, das Gaststättenrecht, das Handwerkrecht, das Gewerberecht, das Baurecht, öffentlich und das öffentliche Dienstrecht.
Wie wird man Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin?
Der ...
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Über Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Berlin
Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht
Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind muss der Rechtsanwalt folgende besondere Kenntnisse nachweisen: allgemeines Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht und das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung. Zusätzlich sind besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts erforderlich, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:
a) öffentliches Baurecht,
b) Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht,
Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und
Landschaftsschutzrecht),
e) öffentliches Dienstrecht.
Verwaltungsrechtliche Fälle
Neben dem theoretischen Fachanwaltslehrgang sind für den Fachanwaltstitel ebenfalls praktische Nachweise in Form von sog. Falllisten erforderlich. Der Rechtsanwalt muss im Verwaltungsrecht 80 Fälle, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren waren, nachweisen. Mindestens
Davon müssen sich 60 Fälle sich auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Von
den drei Bereichen muss einer zu den in § 8 Nr. 2 FAO aufgeführten Bereichen gehören. Wenn gem. der FAO alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nachgewiesen worden sind, kann der Rechtsanwalt „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ in Berlin werden.