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Wer auf eine Beförderung wartet, kann nicht allein deshalb eine freie Planstelle gerichtlich sichern lassen, weil noch Stellen vorhanden sind. Entscheidend ist auch, ob eine organisations- und haushaltsrechtliche Vorentscheidung des Dienstherrn besteht, ein öffentliches Amt zu besetzen. Für Soldaten, die eine Beförderung zum Stabsfeldwebel anstreben, ist das besonders wichtig: Eine Organisationsverfügung, nach der vorhandene, bislang nicht besetzte Beförderungsstellen vorerst nicht mehr besetzt werden, kann im Eilverfahren maßgeblich sein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 29. Juni 2026 entschieden, dass der Antrag hier scheiterte. Das Wichtigste in Kürze Ein Soldat wollte erreichen, dass eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 BBesO für ihn freigehalten wird. Das...
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Wer sich im öffentlichen Dienst gegen eine Bewerbungsentscheidung wehren will, muss nicht nur die eigenen Chancen auf die Stelle im Blick haben. In sogenannten Konkurrentenstreitverfahren kann auch die Frage entscheidend werden, welches Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zeigt: Bei einem gemischten Bewerberfeld kann der bürgerliche Wohnsitz der Antragstellerin maßgeblich sein, wenn kein dienstlicher Wohnsitz besteht. Das Wichtigste in Kürze Das Verwaltungsgericht Köln erklärte sich in einem Eilverfahren für örtlich unzuständig . Das Verfahren wurde an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen. Die besondere Zuständigkeitsregel des § 52 Nr. 4 VwGO kann auch für Anträge von Tarifbeschäftigten gelten, wenn der Verwaltungsrechtsweg...
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Ob ein Dorf oder Ortsteil zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden gehört, ist mehr als eine historische Frage. Für Gemeinden in Brandenburg kann diese Zuordnung rechtlich bedeutsam sein, weil damit der Schutz und die Pflege sorbischer und wendischer Identität nach dem Sorben/Wenden-Gesetz verbunden sind. Viele könnten annehmen, dass eine frühere Prägung allein genügt. Die Gerichte stellen aber klar: Es braucht einen nachweisbaren Zusammenhang bis in die Gegenwart. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dazu am 9. Juli 2026 sechs Beschlüsse gefasst. Die Verfahren um mehrere Gemeinden und Gemeindeteile sind damit weit überwiegend rechtskräftig abgeschlossen. Nur für den Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree geht der Streit weiter. Das Wichtigste in Kürze Mehrere...
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